Starnberger See: Vogelgrippe-Virus bei Wildente aufgetaucht

Die hoch ansteckende Vogelgrippe ist nach Deutschland zurückgekehrt. Der gefährliche Virus H5N1 wurde nach Angaben der EU-Kommission vom Dienstag bei einer Wildente am Starnberger See entdeckt. Es sei EU-weit der erste Fall in diesem Jahr.
von  Abendzeitung
Ein Schwarm Wildenten. Bei einem Tier ist jetzt der Virus aufgetaucht.
Ein Schwarm Wildenten. Bei einem Tier ist jetzt der Virus aufgetaucht. © dpa

Die hoch ansteckende Vogelgrippe ist nach Deutschland zurückgekehrt. Der gefährliche Virus H5N1 wurde nach Angaben der EU-Kommission vom Dienstag bei einer Wildente am Starnberger See entdeckt. Es sei EU-weit der erste Fall in diesem Jahr.

Laut Landratsamt Starnberg wurde der Erreger bei der an dem See nahe Possenhofen geschossenen Ente festgestellt, nachdem dort am 10. Januar 35 Stockenten und 4 Kanadagänse im Flug erlegt worden waren. "Die Tiere zeigten keinerlei Anzeichen einer Erkrankung", berichtete der Sprecher des Landratsamtes, Stefan Diebl.

Demnach wurde die Wildente am 10. Januar im Rahmen des EU-weiten sogenannten Wildvogelmonitorings erlegt. Dabei werden bei der Jagd erlegte Tiere mit dem das Ziel untersucht, Aufschlüsse über die Verbreitung von H5N1-Viren in einer gesunden Wildvogelpopulation zu erhalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe nun bestätigt, dass eine Stockente den hochpathogenen H5N1-Virus in sich getragen habe, hieß es in der Mitteilung. Der Befund sei jedoch nicht überraschend: "Wildvögel gelten als natürliches Virusreservoir für Influenzaviren", hieß es.

Die Einrichtung eines Sperrbezirks sei nicht nötig

Es gebe keine Hinweise dafür, dass während der letzten acht Wochen hochpathogenes Virus über einen Wildvogel direkt oder indirekt in einen Geflügelbestand eingeschleppt oder von dort aus weiter übertragen worden sei. Die Einrichtung eines Sperrgebiets sei nicht nötig.

Normalerweise schreibt das EU-Recht bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vor, um eine Ausbreitung der Seuche zu vermeiden, hieß es dazu aus Brüssel. Vor allem solle verhindert werden, dass sich Geflügel oder gefangene Vögel anstecken und Geflügelprodukte verseucht werden. Von diesen Maßnahmen könne nach einer Risikoabwägung in bestimmten Fällen abgesehen werden, ergänzte die Kommission. Im aktuellen Fall mache man von dieser Ausnahme Gebrauch, weil die Jagd schon länger zurückliege.

Zum bisher letzten Mal war H5N1 bei wilden Vögeln am 29. Februar 2008 festgestellt worden. Damals wurden elf kanadische Gänse in Großbritannien positiv getestet. Der letzte Ausbruch der Vogelgrippe H5N1 bei Nutzgeflügel datiert den Kommissionsangaben zufolge vom Oktober 2008 im Landkreis Görlitz in Sachsen.

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