Stalker-Urteile von Haft bis Freispruch

Weil er wiederholt sein Opfer drangsaliert hat, muss ein Täter 30 Monate in den Knast
von  John Schneider

MÜNCHEN Die Zahl der Stalking-Fälle liegt bundesweit bei 600000. Die Dunkelziffer ist hoch. Ermittlungen werden in Bayern aber nur in etwa 1800 Fällen jedes Jahr eingeleitet. Hier sechs Stalking-Prozesse:

Ins Gefängnis musste der Stalker einer TU-Mitarbeiterin: Immer wieder hatte er der jungen Frau aufgelauert, sie angerufen. 127 Fotos, die er von ihr gemacht hat, schickt ihr der Stalker per Mail. Der damals 46–Jährige wird im 2010 zu 14 Monaten Haft verurteilt. Und macht nach der Entlassung dort weiter, wo er aufgehört hatte: Er stellt seinem Opfer nach. Im Dezember 2012 wird der Stalker erneut verurteilt. Diesmal zu zweieinhalb Jahren Haft.

Der verlassene Ehemann stellte seiner Ex-Frau mit Peilsender und Privatdetektiv nach. „Ich habe nicht loslassen können“, erklärt er den Richtern. Auch Eifersucht auf einen Nebenbuhler und häusliche Gewalt vor der Trennung waren im Spiel. Im Dezember 2011 wird er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

15 Monate auf Bewährung lautete 2010 das Urteil gegen einen Münchner Jurastudenten (31), der seine Angebetete an der U-Bahn abpasste, sie beim Joggen verfolgte und um ihr Haus rumstrich.

Drei Monate in Angst lebten eine 17-Jährige und ihre Familie. Ein Arbeitskollege der 17-Jährigen hatte das Mädchen anonym terrorisrisiert, ihr das Schicksal von Entführunsopfer Natascha Kampusch angedroht. Der Mann wurde vom Münchener Amtsgericht zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Ganz frei gesprochen wurde ein 63-Jähriger, der angeblich seine 47-jährige Nachbarin verfolgt hatte und Sex von ihr wollte. Der Mann stritt alles ab. Der Richter glaubte zwar dem Opfer mehr, hatte aber „Restzweifel“. Ein Fall, der zeigt, wie wichtig Zeugen bei Stalking sind.

Wegen massiver Nachstellungen brach eine damals 34-Jährige ihr Studium ab. Nach dem Liebes-Aus verfolgte sie ihr ehemaliger Liebhaber mit E-Mails, Anrufen und SMS-Nachrichten. Er drang in ihre Wohnung ein, fertigte ihre Steckbriefe im Internet an. Urteil: Sechs Monate auf Bewährung.

 

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