Städtetag will Klarheit bei Straßenerschließungsbeiträgen

München (dpa/lby) - In der Debatte um Straßenausbau- und Straßenerschließungsbeiträge fordert der Bayerische Städtetag eine Klarstellung durch die Staatsregierung. Die Landespolitik dürfe nicht Erwartungen wecken, die andere auf kommunaler Ebene erfüllen sollen, kritisierte der Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbandes, Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU), am Donnerstag in München: "Es ist einfach, den Menschen etwas zu versprechen, wenn man es nicht selbst halten muss."
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München (dpa/lby) - In der Debatte um Straßenausbau- und Straßenerschließungsbeiträge fordert der Bayerische Städtetag eine Klarstellung durch die Staatsregierung. Die Landespolitik dürfe nicht Erwartungen wecken, die andere auf kommunaler Ebene erfüllen sollen, kritisierte der Vorsitzende des kommunalen Spitzenverbandes, Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU), am Donnerstag in München: "Es ist einfach, den Menschen etwas zu versprechen, wenn man es nicht selbst halten muss."

Hintergrund der Diskussion ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern rückwirkend zum 1. Januar 2018. Bei der Ersterschließung von Straßen werden aber weiter die Anlieger an den Kosten beteiligt. Umstritten sind jedoch sogenannte Altfälle, die nach dem Kommunalabgabengesetz nur noch bis zum 1. April 2021 auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können. Wegen der drohenden Verjährung werden diese oftmals bereits seit Jahrzehnten genutzten Altstraßen vielerorts jetzt vollständig fertiggestellt - und den Anliegern flattern für deren Ersterschließung hohe Rechnungen ins Haus.

Wenn Landtag und Staatsregierung den Wunsch hätten, dass die Kommunen auf die Umlage der Kosten für Altstraßen verzichten sollen, müsse das Kommunalabgabengesetz geändert und ein Ausgleich für die fehlenden Einnahmen durch den Freistaat gewährleistet werden, verlangte Gribl. Städte und Gemeinden könnten nicht ohne Weiteres auf dieses Geld verzichten. Außerdem dürfe auch das haftungs- und strafrechtliche Risiko, wenn Kommunen auf eine Umlage verzichten, nicht auf dem Rücken der Bürgermeister ausgetragen werden.

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