Staatsanwaltschaft: Schüsse auf 19-Jährigen waren Notwehr

Augsburg (dpa/lby) - Die Schüsse der Polizei auf einen 19-jährigen mutmaßlichen Ladendieb in Augsburg sind Polizeiangaben zufolge von der Staatsanwaltschaft als Notwehr eingestuft worden. Es gebe aus Sicht der Augsburger Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass die Waffen unrechtmäßig gebraucht worden seien, hieß es am Sonntag.
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Der Eingangsbereich eines Supermarktes ist mit Trassierband abgesperrt. Foto: Vifogra/Schmelzer/dpa/Archivbild
dpa Der Eingangsbereich eines Supermarktes ist mit Trassierband abgesperrt. Foto: Vifogra/Schmelzer/dpa/Archivbild

Augsburg (dpa/lby) - Die Schüsse der Polizei auf einen 19-jährigen mutmaßlichen Ladendieb in Augsburg sind Polizeiangaben zufolge von der Staatsanwaltschaft als Notwehr eingestuft worden. Es gebe aus Sicht der Augsburger Staatsanwaltschaft keine Hinweise darauf, dass die Waffen unrechtmäßig gebraucht worden seien, hieß es am Sonntag.

Insgesamt hätten zwei Polizisten sechs Schüsse abgegeben. Drei der Schüsse trafen den mit einem Messer bewaffneten 19-Jährigen, nachdem er am Freitagabend in einen Supermarkt in Augsburg eingebrochen sein soll. Der genaue Tathergang werde noch ermittelt, sagte die Polizei.

Der 19-Jährige wurde am Freitagabend schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Sobald es sein Gesundheitszustand zulässt, soll er in ein Gefängnis kommen: Ein Haftbefehl liegt den Angaben zufolge unter anderem wegen versuchten Totschlags vor. Außerdem soll der 19-Jährige in einem Raum des Supermarktes ein Feuer gelegt haben. Nachdem er die Polizisten vor Ort bedroht hatte, war der Mann hier vorübergehend eingesperrt worden.

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