Staatsanwaltschaft prüft weiterhin Beschwerde im Fall Peggy

Bayreuth (dpa/lby) - Im Fall der ermordeten kleinen Peggy prüft die Staatsanwaltschaft immer noch, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen wird. "Voraussichtlich werden wir das tun, aber es gibt noch keine endgültige Entscheidung", sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Mittwoch in Bayreuth.
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Das Porträt des Mädchens Peggy ist auf einem Gedenkstein zu sehen.
David-Wolfgang Ebener/dpa-Archivbild Das Porträt des Mädchens Peggy ist auf einem Gedenkstein zu sehen.

Bayreuth (dpa/lby) - Im Fall der ermordeten kleinen Peggy prüft die Staatsanwaltschaft immer noch, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen einlegen wird. "Voraussichtlich werden wir das tun, aber es gibt noch keine endgültige Entscheidung", sagte Oberstaatsanwalt Herbert Potzel am Mittwoch in Bayreuth. Eine Frist gebe es nicht, daher sei keine Eile geboten.

Der 41 Jahre alte Tatverdächtige war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte zuvor Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne.

Der Verteidiger warf den Ermittlern auch vor, sein Mandant habe bei der Vernehmung keinen Anwalt gehabt. Die Ermittler wiesen in einer im Dezember verbreiteten Stellungnahme darauf hin, dass die Vernehmung des Mannes im September auf Video aufgezeichnet worden sei. Der Beschuldigte habe dabei durchgehend die Möglichkeit gehabt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht habe er nicht wahrgenommen.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

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