Freispruch für Ex-Pfarrer aus dem Kreis Dachau – Gericht hat Zweifel an Aussage der Frau

Die Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und neun Monate Haft wegen Vergewaltigung, doch das Amtsgericht sprach den ehemaligen Pfarrer frei. Trotz schwerer Vorwürfe gegen den 68-Jährigen blieben Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage der jungen Frau.
John Schneider |
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Der Priester schweigt zu den Vorwürfen.
Der Priester schweigt zu den Vorwürfen. © Malin Wunderlich/dpa
München

Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Schlussvortrag, dass der ehemalige Pfarrer aus dem Kreis Dachau wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt werden sollte.

Die Ankläger werfen dem heute 68-Jährigen vor, er habe sich zwischen 2018 und 2019 einmal bei einer Gelegenheit an der jungen Frau vergangen. Der ehemalige Priester schweigt bislang vor Gericht. Unabhängig vom Strafverfahren war der Mann kirchenrechtlich zu einem Bußgeld und dem Verlust des Status „Pfarrer im Ruhestand“ verurteilt worden.

Der Anklage zufolge war das Opfer nach einem Trauerfall in der Familie gemeinsam mit seiner Mutter im Pfarrhaus zu Gast. Als die Mutter und die Schwester des Pfarrers kurz den Raum zum Rauchen verließen, sei es zur Tat gekommen.

 Vater reicht eine Klage gegen die Kirche ein

Der Angeklagte soll die junge Frau vergewaltigt und einen "Dreier in der Sakristei" vorgeschlagen haben.
Der Angeklagte soll die junge Frau vergewaltigt und einen "Dreier in der Sakristei" vorgeschlagen haben. © Malin Wunderlich/dpa

Der Angeklagte habe der 18-Jährigen gedroht, er werde ihre Familie zerstören, wenn sie etwas sage. Rund fünf Jahre später nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, nachdem der Vater eine Klage gegen die Kirche eingereicht hatte. Der Pfarrer wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Strafverteidigerin Heidi Pioch hatte Widersprüche in den Aussagen der jungen Frau gefunden. Zweifel seien ihr geblieben, deshalb fordert die Anwältin einen Freispruch für ihren Mandanten. Auch dem Amtsgericht bleiben Zweifel: Freispruch.

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