Staatsanwaltschaft: Bewährungsstrafe für Ex-OB Wolbergs
Regensburg (dpa/lby) - Im zweiten Regensburger Korruptionsprozess hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Sie legte ihm zwei Fälle der Bestechlichkeit sowie drei Fälle der Vorteilsannahme zur Last, in Tateinheit mit Untreue. Wolbergs habe im Wahlkampf 2014 Parteispenden von Bauträgern angenommen, wohlwissend, dass diese sich damit - im Falle seiner Wahl zum OB - seine positive Einflussnahme auf die Genehmigung von Bauprojekten erwarteten, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier am Dienstag vor dem Landgericht. Der beruflichen Zukunft Wolbergs' im Stadtrat will die Behörde jedoch ausdrücklich nicht im Weg stehen.
Insgesamt geht es in dem Verfahren um eine Spendensumme in sechsstelliger Höhe. Von den zunächst drei mitangeklagten Bauunternehmern sitzt noch einer mit Wolbergs vor Gericht. Für diesen forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten wegen Bestechung und Vorteilsgewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 100 000 Euro. Es handele sich um Korruption in großem Ausmaß, fasste Kastenmeier zusammen.
Jedoch sprächen einige Punkte dafür, die Strafe auch für Wolbergs zur Bewährung auszusetzen. Und so schlug der Oberstaatsanwalt am Ende des mehrstündigen Plädoyers einen fast schon versöhnlich anmutenden Ton an. Die Folgen des Prozesses seien für Wolbergs katastrophal. Er habe seinen Beruf als Oberbürgermeister verloren und somit "das Unrecht seiner Taten massiv zu spüren bekommen", er sei jahrelang einer enormen medialen Berichterstattung ausgesetzt gewesen, verbunden mit erheblichen psychischen Belastungen für ihn und seine Familie. Wolbergs sei nicht vorbestraft und Wiederholungsgefahr bestehe nicht.
Dem Gesetz nach bestehe die Möglichkeit, Wolbergs seine Wählbarkeit abzuerkennen, so Kastenmeier. Dafür gebe es aber keine Veranlassung. Denn: "Der Wähler hat in Kenntnis sämtlicher Vorwürfe seine Wahl getroffen, und sie haben Wolbergs wieder in den Stadtrat gewählt. Der Wählerwille ist massiv zu berücksichtigen." Das hätte auch gegolten, wenn Wolbergs wieder zum OB gewählt worden wäre. Im Stadtratsmandat sehen die Ankläger einen "Baustein für die neue Lebensperspektive" des 49-Jährigen.
Von einer Geldauflage sah die Staatsanwaltschaft angesichts der "prekären finanziellen Lage" des Ex-OB ab. Stattdessen solle er 200 Stunden Sozialdienst ableisten.
Mit den vergleichsweise milden Worten war zu Beginn des Prozesstages nicht unbedingt zu rechnen. "Er hat sich mit Spenden übergossen, bis er durchtränkt war", sagte Kastenmeier über Wolbergs und beklagte die von Wolbergs im Laufe des Prozesses wiederholt gezeigte Wut gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die Behörde dagegen habe sich ihm gegenüber korrekt und menschlich verhalten, urteilte Kastenmeier. Einen Hass, wie er ihnen von Wolbergs entgegengeschlagen sei, hätten sie noch nie bei einem Angeklagten erlebt. "Respekt gegenüber der Staatsanwaltschaft ist für ihn keine Option", so Kastenmeier über Wolbergs.
Dann richtete sich der Oberstaatsanwalt "insbesondere an die lieben Schöffinnen" und belehrte sie, sich nicht von Empathie und Sympathie leiten zu lassen, sondern vom gesunden Menschenverstand. Wolbergs' Verteidiger Peter Witting habe die Schöffinnen "verbal in die Arme genommen", sagt der Oberstaatsanwalt. Er selbst habe nicht den Charme und die Stimme des Herrn Witting.
Ausführlich ging Staatsanwalt Wolfgang Voit auf die einzelnen Tatvorwürfe ein. Bei mehreren der fraglichen Spenden sei Wolbergs die Spendenintention - nämlich nicht die allgemeine Unterstützung der Politik, sondern die Einflussnahme auf Entscheidungen über Bauprojekte - hinreichend bekannt gewesen.
Dabei sei nicht von Belang, ob Wolbergs ohnehin innerlich einem Bauprojekt zugestimmt hätte. "Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit setzt nicht voraus, dass Einfluss genommen wurde, sondern nur, dass Einflussnahme möglich war." Es genüge, dass der Angeklagte Kenntnis hatte in Bezug auf die geplanten Bauprojekte und nicht ausschließen konnte, dass handfeste wirtschaftliche Interessen der Investoren bei den Spenden eine Rolle gespielt haben.
Der Prozess gegen Wolbergs läuft seit Oktober 2019. Der 49-Jährige wies die Vorwürfe stets zurück. Die Plädoyers der Verteidiger sind für 18. und 19. Mai geplant. Wolbergs' Anwalt Witting sagte nach dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft, er habe Schlimmeres erwartet. Aber: Er werde auf Freispruch plädieren. "Uns trennen einfach Welten in der Beurteilung dieses Falles."
In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und von sämtlichen weiteren Vorwürfen freigesprochen worden. Von einer Strafe sah das Gericht ab.