Staatsanwaltschaft beantragt Strafe für ausländerfeindliches Ladenschild

Das ausländerfeindliche Schild, welches ein Ladenbetreiber aus Selb in seinem Geschäft angebracht hatte, könnte ihm jetzt eine Strafe einbringen - die Staatsanwaltschaft beantragte jetzt eine Geldstrafe.
von  dpa
Um dieses Schild geht es: "Asylanten müssen draußen bleiben".
Um dieses Schild geht es: "Asylanten müssen draußen bleiben". © dpa/Twitter-Screenshot_Claudia Mathe/AZ

Selb - Wegen Volksverhetzung durch ein ausländerfeindliches Schild in seinem Schaufenster soll ein Ladeninhaber aus Selb nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe bezahlen.

Der 54-Jährige hatte in der oberfränkischen Stadt ein Schild mit der Aufschrift "Asylanten müssen draußen bleiben" und einem Hund aufgestellt. Diese Kombination erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung, teilte die Staatsanwaltschaft Hof am Dienstag mit. Deshalb beantragte die Ermittlungsbehörde beim Amtsgericht Wunsiedel eine Geldstrafe.

Inhaber bestreitet rechtes Motiv

Der Mann hatte zuletzt über den Bürgermeister der Stadt eine Stellungnahme abgegeben. "Das von mir angebrachte Schild in meinem Laden hatte keinerlei rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund", hieß es in dem Text, den Bürgermeister Ulrich Pötzsch (Aktive Bürger) Ende August in einer Mitteilung verbreitete.

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