Staatsanwalt spricht von einem "Gemetzel"
Der brutale Doppelmord von Notzing: Der Staatsanwalt fordert lebenslänglich - und beantragt die besondere Schwere der Schuld.
Landshut – Im Prozess um den Doppelmord von Notzing hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den 22-jährigen Angeklagten gefordert. Er hatte vor dem Landgericht Landshut gestanden, die Eltern seiner Ex-Verlobten umgebracht zu haben.
Laut Anklage hatte er sie für die Auflösung seiner Verlobung mit ihrer Tochter verantwortlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Freitag in ihrem Plädoyer, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, so dass der Mann nicht schon nach 15 Jahren wieder freikommen kann.
Staatsanwalt Ralph Reiter sagte: „Die Tat ist an Brutalität und brachialer Gewalt kaum zu übertreffen. Man kann von einem Gemetzel sprechen.“ Das Ehepaar war mit Dutzenden Messerstichen, Hieben mit einem Schürhaken und einem Beil getötet haben.
Laut Anklage hatte der junge Mann seine Ex-Verlobte anschließend gezwungen, ihm bei der Beseitigung der Leichen zu helfen.
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Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft ist am Freitag vor dem Landgericht Landshut der Notzinger Doppelmordprozess fortgesetzt worden. Angeklagt ist ein 22-Jähriger wegen Mordes an den Eltern seiner Ex-Verlobten.
Laut dem Gutachter Norbert Nedopil ist er schuldfähig. Vor Gericht ließ der Mann von seinem Verteidiger eine Erklärung mit einem Geständnis verlesen.
Der Angeklagte soll am 30. März vergangenen Jahres in das Haus des Ehepaars im oberbayerischen Notzing eingebrochen sein und den 60-Jährigen und dessen 54-jährige Partnerin mit zwei Messern, einem Beil, Kaminbesteck und einem Wetzstahl brutal getötet haben.
Laut Staatsanwaltschaft machte der junge Mann die Eltern seiner Ex-Freundin dafür verantwortlich, dass die Beziehung in die Brüche ging. Die 17-Jährige habe er mit einem Messer bedroht, damit sie ihm beim Verstecken der Leichen helfe.
Die im Garten vergrabenen Toten wurden zwei Tage später entdeckt. Die Ex-Freundin des Angeklagten war bereits im Dezember zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil wegen versuchter Strafvereitelung ist noch nicht rechtskräftig.
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