Staatsanwalt: Macht den Amok-Prozess öffentlich!
Der Täter Georg R. (19) steht ab Donnerstag in Ansbach vor Gericht. Der Richter will ein Geheim-Verfahren
ANSBACH Die Staatsanwaltschaft Ansbach fordert einen öffentlichen Prozess gegen Georg R., den Amokläufer von Ansbach. „Ein Prozess soll auch zur Verarbeitung einer solchen Tat beitragen. Die Öffentlichkeit hat daher ein Recht auf ein transparentes Verfahren“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Karl. Der Prozess gegen den 19-jährigen Schüler soll am Donnerstag vor dem Ansbacher Landgericht beginnen.
Das Gericht hatte Anfang vergangener Woche mitgeteilt, dass damit gerechnet werden müsse, dass das Gericht zum Start der Verhandlung einen weitgehenden Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt (AZ berichtete). Die Jugendkammer habe über einen entsprechenden Antrag aber noch nicht entschieden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten versuchten Mord in 47 Fällen vor. Darüber hinaus muss sich der 19-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Körperverletzung in zwei Fällen, versuchter besonders schwerer Brandstiftung sowie versuchten Totschlags in zwei Fällen verantworten.
Der junge Mann war am 16.September im Gymnasium Carolinum in der Ansbacher Altstadt Amok gelaufen. Laut Staatsanwaltschaft wollte er aus Hass auf die Menschen mit Molotowcocktails die Schule niederbrennen und die Schüler töten. Der mit Messern, Brandsätzen und einer Axt bewaffnete Schüler verletzte dabei zwei Mädchen schwer. Erst Kugeln aus einer Polizeipistole stoppten ihn.
Nachdem ihm ein Gutachter eine zurückgebliebene Reife und eine gravierende Persönlichkeitsstörung bescheinigt hatte, wurde er Anfang März von der Untersuchungshaft in eine geschlossene psychiatrische Abteilung verlegt.
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