Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Im Prozess um den Augsburger Polizistenmord wird der Angeklagte (58) schwer belastet: Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung.  
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Im Prozess um den Augsburger Polizistenmord wird der Angeklagte (58) schwer belastet: Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Augsburg – Im Augsburger Polizistenmordprozess hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten verlangt. Gegen den 58-Jährigen, der bereits früher einen Polizisten ermordet hatte, müsse zudem eine Sicherungsverwahrung verhängt werden, sagte Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger am Mittwochabend vor dem Landgericht. Er forderte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, so dass der Mann nicht bereits nach 15 Jahren eine Freilassung auf Bewährung beantragen könnte.

Dischinger sieht den Angeklagten nach dem einjährigen Indizienprozess als eindeutig überführt an. Der 58-Jährige habe mit seinem älteren Bruder nach einer Verfolgungsjagd den 41 Jahre alten Polizisten Mathias Vieth in einem Augsburger Wald erschossen. Die nächtliche Tat im Oktober 2011 sei wie eine Hinrichtung gewesen, der Beamte sei aus etwa einem Meter Entfernung mit einem Sturmgewehr ermordet worden, sagte der Staatsanwalt.

Der Angeklagte hatte bereits 1975 in einer Nähe einer Autobahnraststätte bei Augsburg einen Polizisten umgebracht und war damals wegen Mordes verurteilt worden. Das Verfahren gegen seinen an Parkinson erkrankten Bruder wurde wegen dessen Gesundheitszustands abgetrennt. Der Prozess gegen den 60 Jahre alten Mann soll in den nächsten Monaten noch einmal von vorne beginnen. Der jüngere Bruder soll nach dem Antrag des Anklägers auch wegen versuchten Mordes an der bei dem Schusswechsel leicht verletzten Kollegin Vieths verurteilt werden – sowie wegen mehrerer Raubüberfälle und Waffendelikte.

Dischinger sagte, die Brüder seien durch die in ihrem Umfeld entdeckten Waffen und anderen Beweismittel überführt. An etlichen dieser Gegenstände seien DNA-Spuren der beiden entdeckt worden. Zudem habe der 58-Jährige in dem Verfahren Täterwissen offenbart, als er über die brennende Taschenlampe Vieths gesprochen habe. Denn die Taschenlampe komme in den Akten nicht vor.

Am kommenden Mittwoch sollen die Verteidiger ihr Plädoyer halten, Ende Februar könnte es dann das Urteil geben. Vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte die Strafkammer noch mehrere neue Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Als die beiden Anwälte keine Anträge mehr stellen wollten, formulierte der 58-Jährige selbst noch zwei Beweisanträge. Diese wurden ebenso abgeschmettert.

 

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