Staatsanwalt fordert Lebenslang und Sicherheitsverwahrung
Im Prozess um den Doppelmord von Schnaittach fordert die Staatsanwaltschaft für beide Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe. Für den Sohn der beiden Mordopfer soll zusätzlich Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.
Nürnberg - Im Doppelmordprozess von Schnaittach hat die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen gefordert. Für den 26-jährigen Sohn der Getöteten sei wegen der besonderen Schwere der Schuld zusätzlich Sicherungsverwahrung anzuordnen, verlangte Staatsanwalt Stefan Rackelmann am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Die Verteidigung sah die Taten dagegen als alleiniges Werk des Angeklagten und hielt seine Verurteilung zu einer befristeten Freiheitsstrafe wegen zweifachen Totschlags für ausreichend. Die für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlichen Mordmerkmale hätten nicht nachgewiesen werden können, erklärte Verteidiger Jürgen Pernet.
Verteidiger fordert Freispruch für Mitangeklagte
Für die mitangeklagte, drei Jahre jüngere Ehefrau des Mannes verlangte Verteidiger Alexander Seifert Freispruch. "Den großen Gesamtplan, die Eltern zu beseitigen, hat es nicht gegeben. Es hat auch keine Versuche gegeben, die Eltern durch Gift zu töten", sagte der Anwalt. Seine Mandantin sei am Mord nicht beteiligt gewesen.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versuchte das Paar zunächst, die Eltern mit Pflanzensamen vom Rizinusbaum und mit einer Überdosis einer Partydroge zu vergiften. Als dies scheiterte, soll der Sohn Mitte Dezember 2017 die im Bett liegende 66-Jährige mit einem Zimmermannshammer erschlagen haben. Danach soll er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer getötet haben.
Nach Überzeugung des Staatsanwalts handelten die beiden Angeklagten gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Taten beteiligt gewesen sei. Sie habe ihren Mann jedoch nicht nur zu den Taten angestiftet, sondern diese maßgeblich gesteuert, vorbereitet und danach gemeinschaftlich mit dem Angeklagten daran gearbeitet, die Morde zu vertuschen. Die Beiden hätten aus niederen Beweggründen und aus Habgier gehandelt, um an das Haus und das Vermögen der Eltern zu kommen und weil die Mutter des Angeklagten die Schwiegertochter in spe abgelehnt habe.
Leichen in Garage eingemauert
Die Leichen der Toten mauerten die Angeklagten laut Anklage in einem Nebenraum der Garage ein. Ende Dezember 2017 meldeten sie die Getöteten bei der Polizei als vermisst - einen Tag später heiratete das Paar. Anfang Januar 2018 gaben die Beiden im Regionalfernsehen ein Interview, in dem sie um Mithilfe und um Spenden für die Suche nach den Eltern aufriefen.
Während des Prozesses hatte das Paar geschwiegen. In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Informatiker jedoch, er würde sein Leben gerne zurückdrehen in die Zeit vor dem Tod seiner Eltern. "Ich würde mein Leben heute anders strukturieren. Ich habe auch Fehler gemacht, aber nicht so extrem, wie mir vorgeworfen wird. Ich habe schon versucht, mich selbst umzubringen." Er wolle nach der Gerichtsverhandlung mit der Trauerzeit beginnen. Das Urteil wird für den 11. April erwartet.