Staatsanwältin fordert Verwahrung von Sexualmörder
REGENSBURG - Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat am Montag die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines 31 Jahre alten Sexualmörders verlangt. Der Mann sei wegen eines gestörten Sexualverhaltens mit sadistischen Tendenzen weiterhin gefährlich.
Es seien sogar neue Tötungsdelikte zu befürchten, begründete die Staatsanwältin ihren Antrag in dem Prozess vor dem Landgericht Regensburg. Zudem seien die bisherigen Therapien gescheitert. Der 31-Jährige hatte 1997 bei Kelheim eine Joggerin missbraucht und getötet und hat dafür eine zehnjährige Jugendstrafe abgesessen.
Der Verteidiger des Mannes verlangte dagegen eine Freilassung seines Mandanten. Die beiden beauftragten Gutachter hätten nicht die vom Gesetz geforderte hohe Gefährlichkeit festgestellt. Es sei allenfalls von einer mittelgradigen Gefahr auszugehen, dies reiche aber nicht für eine dauerhafte Verwahrung aus. Zudem sei sein Mandant auch bereit, eine Therapie zu machen. Dafür würde der Mann sogar stationär in eine psychiatrische Anstalt gehen, betonte der Anwalt.
Der 31-Jährige soll aufgrund des erst vor knapp einem Jahr erlassenen neuen Gesetzes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendtätern im Gefängnis bleiben. Es handelt sich um eines der bundesweit ersten Verfahren nach dem neuen Gesetz. Das Gericht wollte noch am Montag das Urteil verkünden.
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