Spontanes "Gemetzel"?

Notzing: Ein 22-Jähriger bringt die Eltern seiner Ex-Verlobten um. Für die Staatsanwaltschaft ein mörderisches „Gemetzel”, für die Verteidiger eine Tat im Affekt, also „nur” doppelter Totschlag
von  dpa

Notzing: Ein 22-Jähriger bringt die Eltern seiner Ex-Verlobten um. Für die Staatsanwaltschaft ein mörderisches „Gemetzel”, für die Verteidiger eine Tat im Affekt, also „nur” doppelter Totschlag

LANDSHUT Ihr Mandant habe spontan gemordet: Die Verteidigung hat im Notzing-Prozess eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags gefordert – statt wie die Anklage wegen Doppelmordes.
Es habe sich um eine Tat im Affekt gehandelt, die nicht von langer Hand geplant worden sei, sagte Rechtsanwalt Winfried Folda am Freitag vor dem Landgericht Landshut.
Ein Strafmaß nannte er nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Vorwoche auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert. Das Gericht solle zudem eine besondere Schwere der Schuld feststellen.
Das Urteil soll am kommenden Mittwoch verkündet werden. Der 22-jährige Angeklagte hatte im Verfahren gestanden, die Eltern seiner Ex-Verlobten getötet zu haben.
Seine Ex-Verlobte musste ihm dann bei der Beseitigung der Leichen zu helfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Heizungsmonteur die Eltern für die Auflösung der Verlobung verantwortlich gemacht.

Die Verteidigung hält ihren Mandanten jedoch für vermindert schuldfähig. Die Verbindung einer erheblichen Persönlichkeitsstörung mit Alkohol und gewaltverherrlichenden Computerspielen könne die Steuerungsfähigkeit eingeschränkt haben, sagte Folda. Zudem solle das Gericht eine Unterbringung in der Psychiatrie prüfen.
Der Staatsanwalt hatte in seinem Schlussvortrag von einem „Gemetzel” gesprochen, einem „Overkill” und einer „Wahnsinnstat”. Er forderte die Höchststrafe.

Der Vertreter der Nebenklage schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Rechtsanwalt Robert Alavi, der die Tochter des getöteten Ehepaars vertritt, sagte: „Meine Mandantin ist in mehrfacher Hinsicht Opfer des Angeklagten geworden” – zum einen wegen der Beziehung, in der sie vom Angeklagten überwacht und geschlagen worden sei. „Und weil er ihr die Eltern durch diese grausame Ermordung weggenommen hat.”

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