Sparkassenaffäre: Staatsanwaltschaft nimmt Anklage zurück

München (dpa/lby) - In der Miesbacher Sparkassenaffäre kommen sechs Beschuldigte voraussichtlich mit Strafbefehlen davon. Die Staatsanwaltschaft München II nahm ihre Anklage zurück, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte.
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München (dpa/lby) - In der Miesbacher Sparkassenaffäre kommen sechs Beschuldigte voraussichtlich mit Strafbefehlen davon. Die Staatsanwaltschaft München II nahm ihre Anklage zurück, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet. Es sollen aber Strafbefehle beantragt werden. Darüber können Geld- oder Bewährungsstrafen verhängt werden. Vorerst kommt es damit nicht zu einem weiteren Prozess - es sei denn, ein Beschuldigter würde gegen einen Strafbefehl vorgehen.

Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee soll über Jahre hinweg teure Reisen, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. Ausflüge, gutes Essen und teurer Wein schlugen teils mit fünfstelligen Summen zu Buche.

Anfang April hatte das Landgericht München II den Ex-Vorstandschef Georg Bromme sowie den Ex-CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl wegen Untreue zu Bewährungsstrafen von 18 und 11 Monaten verurteilt. Beide sollen zudem 300 beziehungsweise 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Bei den anderen Angeklagten blieb es zunächst bei einer Verwarnung. Im Laufe des Verfahrens waren viele Anklagepunkte fallengelassen worden. Bromme wie auch die Staatswaltschaft haben Revision eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit zwei Anklagen verfasst: Eine gegen Bromme, Kreidl und zwei weitere Männer sowie eine gegen sechs minder schwer belastete Beschuldigte. Zu dem Kreis zählte auch Kreidls Nachfolger als Landrat, Wolfgang Rzehak (Grüne).

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