Sohn soll Mutter getötet haben - Streit um Alkohol

Ein junger Mann streitet sich in Unterfranken mit seiner Mutter. Die Frau stirbt. Vor Gericht geht es nun um das Warum.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte soll seine Mutter mit Händen und Füßen traktiert haben. (Archivbild)
Der Angeklagte soll seine Mutter mit Händen und Füßen traktiert haben. (Archivbild) © Daniel Karmann/dpa
Carbonatix Pre-Player Loader

Audio von Carbonatix

Würzburg

Ein wegen Totschlags angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Würzburg eingeräumt, seine Mutter tödlich verletzt zu haben. Es habe zuvor einen Streit um Alkohol gegeben, sagte der Verteidiger des 28-jährigen Deutschen zu Prozessauftakt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, der 60-Jährigen am 2. Dezember 2024 in ihrer Wohnung in Lohr am Main (Landkreis Main-Spessart) tödlich Verletzungen zugefügt zu haben. Bei der Attacke mit Händen und Füßen sollen beide betrunken gewesen sein - auch die Frau sei handgreiflich geworden, sagte der Verteidiger im Auftrag seines Mandanten.

Rettungsdienst misstrauisch

Der Angeklagte soll aber erst einen Tag nach dem tödlichen Angriff den Rettungsdienst verständigt und angegeben haben, seine Mutter tot gefunden zu haben.

Dem Rettungsdienst kamen aber Zweifel, ob die Frau auf natürliche Weise starb, weshalb die Polizei hinzugezogen wurde. Bei Vernehmungen und durch Hinweise vom Tatort ergab sich ein Anfangsverdacht gegen den Sohn. Er wurde daraufhin festgenommen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.