Söder macht ernst: Hier darf man in Bayern nicht mehr kiffen

Das bayerische Kabinett will den öffentlichen Konsum von Cannabis deutlich begrenzen – "trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung". Was das für Bayern und die Großveranstaltungen wie die Wiesn in München bedeutet.
von  AZ
"Ziel ist  insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen", heißt es in der Mitteilung der bayerischen Staatsregierung.
"Ziel ist  insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen", heißt es in der Mitteilung der bayerischen Staatsregierung. © imago/Bihlmayerfotografie

München - Bleibt der Freistaat in Sachen Cannabis-Konsum auf seinen Sonderweg ab? Wie der bayerische Ministerrat am Dienstag entschieden hat, soll das Rauchen von Cannabis unter anderem in Biergärten und auf Volksfesten verboten werden.

"Gefährliches Legalisierungsgesetz der Bundesregierung": Bayern macht nicht mit

Um den öffentlichen Konsum von Cannabis "trotz des gefährlichen Legalisierungsgesetzes der Bundesregierung zu begrenzen", habe der Ministerrat entsprechende Beschlüsse gefasst, heißt es in der Mitteilung. Ziel sei "insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen."

Das bedeutet das Bayern-weite Verbot für die Stadt München und das Oktoberfest

Demnach soll das Rauchen von Cannabisprodukten in ganz Bayern unter anderem auf dem Außengelände von Gaststätten, in Biergärten und auf  Volksfesten durch entsprechende Regelungen im Gesundheitsschutzgesetz allgemein untersagt werden. Dies gelte auch für das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten, beispielsweise mit Hilfe von Vaporisatoren. Das Vorhaben der Stadt München den Plänen von Ministerpräsident Söder eine Riegel vorzuschieben, sind damit erst einmal vom Tisch  

Cannabis-Konsum: Bayerischer Ministerrat gibt Kommunen mehr Handlungsfreiheit

Außerdem will der Ministerrat es den Kommunen ermöglichen, "das Rauchen und Dampfen von Cannabisprodukten in weiteren Bereichen zu verbieten", gerade dort also, wo sich regelmäßig viele Menschen auf engem Raum aufhalten.  

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Das könnten beispielsweise Sehenswürdigkeiten mit hohem Besucheraufkommen sein, aber auch Freibäder oder Freizeitparks. "Hierfür ist eine  Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorgesehen", heißt es weiter.  

Cannabis-Konsum: Mehr Kontrollen der Polizei im Straßenverkehr und in Verbotszonen

"Unser Ziel ist es, den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Das ist wichtig für den Gesundheitsschutz - und ganz besonders für den Kinder- und Jugendschutz", sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Kabinettssitzung in München.

Damit schaffe man "klare Verhältnisse trotz eines völlig vermurksten Gesetzes des Bundesgesundheitsministers". Die bundesweite Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April hatte Bayern trotz langen und erbitterten Widerstandes am Ende nicht verhindern können.

Cannabis-Konsum: Mehr Kontrollen der Polizei im Straßenverkehr und in Verbotszonen

Eine entsprechende Verordnung der Gemeinden soll dafür sorgen, dass auf öffentlichen Flächen der Konsum von Cannabis verboten werden kann, wenn denn "tatsächliche Anhaltspunkte" die Annahme rechtfertigten, "dass dort unter anderem auf Grund des übermäßigen Cannabiskonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten  begangen werden".

Darüber hinaus würden im Rahmen von Schwerpunktkontrollen der Polizei der Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwacht sowie die Einhaltung der Konsumverbotszonen kontrolliert.

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