So teuer sind die Radel-Sünden

Mit dem Drahtesel durch die Fußgängerzone – das kostet bis zu 25 Euro. Und wer betrunken erwischt wird, kann sogar seinen Führerschein verlieren!
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NÜRNBERG Radeln ist gesund – keine Frage. Doch wenn sich jetzt im Frühjahr immer mehr Nürnberger auf die Sättel schwingen steigt die Gefahr, als Biker mit anderen Verkehrsteilnehmern oder der Polizei aneinanderzugeraten. Was manche nicht wissen: Viele Vergehen können für Radfahrer richtig teuer werden! Die AZ verrät Ihnen, was Sie dürfen und was nicht, worauf Sie beim Radeln achten sollten und wie hoch eventuelle Bußgelder sind.

Radwege: Sofern vorhanden, müssen Radler gekennzeichnete Wege (rundes, blaues Verkehszeichen mit weißem Fahrrad) nutzen. Falls nicht, drohen bis zu 30 Euro Bußgeld! Ausnahme: wenn der Weg wegen Hindernissen (Schlaglöcher, Schnee) nicht zumutbar ist. Auf Gehwege dürfen (erwachsene) Biker trotzdem nicht ausweichen.

Gehwege: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg radeln, Acht- und Neunjährige dürfen.

Geister-Radler: Radwege dürfen nicht gegen die Fahrtrichtung benutzt werden! Wer erwischt wird, zahlt bis zu 30 Euro. Im Gegenverkehr darf man nur radeln, wenn es das Schild „Radweg frei“ für die konkrete Strecke ausdrücklich erlaubt.

Fußgängerzone: Hier müssen die Radfahrer untertags ihren Drahtesel schieben. Meist ist nur abends bis zum Morgen (18.30 Uhr bis 10.30 Uhr) das Radeln in Schrittgeschwindigkeit (7-10 km/h) erlaubt. Achtung: Der Hauptmarkt ist rund um die Uhr für Radfahrer tabu! Strafen fangen hier bei zehn Euro an: Wer aber Fußgänger behindert, zahlt 15, wer andere gefährdet 20 Euro. Bei einem Unfall drohen sogar 25 Euro Bußgeld.

Tempolimits gelten auch für Radfahrer

Geschwindigkeit: Mit Tempo 20 durch die verkehrsberuhigte Zone? Zu schnell! Auch Radler müssen sich an Tempolimits halten. Sie dürfen nur so schnell fahren, wie es der Situation angemessen ist – etwa in Spielstraßen. Wer dagegen zum Beispiel mit 25 km/h durch eine Tempo 10 Zone heizt, muss – wird er geblitzt – 35 Euro zahlen. Ausführlicher Bußgeldkatalog: www.polizei.bayern.de

Beleuchtung: Jedes Rad muss einen weißen Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht und einen Dynamo als Stromquelle haben. Nur für Rennräder (keine Mountainbikes), die weniger als elf Kilo wiegen, genügen Batterieleuchten. Sie müssen auch tagsüber mitgenommen werden! An den Felgen müssen Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen angebracht werden. Ein Reflektor vorn und ein großer und kleiner Rückstrahler hinten sind zusätzlich Pflicht.

Mitfahren: Eine zweite Person auf der Stange oder dem Gepäckträger transportieren ist verboten. Mitfahrer bis sieben Jahre brauchen einen Fahrradsitz. Der Fahrer muss mindestens 16 sein. Nebeneinanderfahren ist nur erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird oder 15 und mehr Radfahrer einen Verband bilden. Hunde dürfen im Korb sitzen. Größere Tiere müssen neben dem Rad herlaufen.

Musik hören: Ohrenstöpsel sind nicht verboten. Nur darf die Musik die akustische Wahrnehmung des Radlers nicht beeinträchtigen.

Telefonieren - das kann teuer werden

Handys: Auf dem Rad telefonieren oder SMS schreiben kann richtig teuer werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.

Ampel: Seit 2009 müssen sich Biker laut ADFC nicht unbedingt an Fußgängerampeln halten. Aber: Rot überfahren ist immer teuer. Ist keine Fahrradampel da, am besten an der Auto-Ampel orientieren.

Punkte: Ab 40 Euro Bußgeld gibt's prinzipiell einen Punkt in Flensburg – sofern Sie einen Führerschein haben. Alkohol am Lenker ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat! Wer mit 1,6 Promille und mehr erwischt wird, kann den Führerschein verlieren und vom Gericht eine Geldstrafe erhalten.

Zebrastreifen: Wer auf dem Rad einen Zebrastreifen überquert, hat keinen Vorrang vor Autos. Radler, die Fußgänger nicht vorlassen, zahlen Strafe.

Helme: In Deutschland gibt es keine Helmpflicht – auch für Kinder nicht. Bei fremdverschuldeten Unfällen mit Kopfverletzungen muss die gegnerische Versicherung zahlen – ein schwacher Trost. scs/mir

Den aktuellen Bußgeldkatalog für Radfahrer finden Sie in der Montagsausgabe Ihrer Abendzeitung!

 

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