Sieber-Anwalt: Freistaat hat rechtswidrigen Bescheid erlassen

Handelte der Staat bei der Schließung der Großmetzgerei Sieber fahrlässig? Der Insolvenzverwalter des Unternehmens erhebt nun jedenfalls schwere Vorwürfe gegen die Gesundheitsbehörden. Die 100 Tonnen Wurstwaren hätten nie vernichtet werden dürfen.
AZ/dpa |
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Der Insolvenzverwalter der Großmetzgerei Sieber kämpft um die Fortführung des Unternehmens.
dpa Der Insolvenzverwalter der Großmetzgerei Sieber kämpft um die Fortführung des Unternehmens.

Geretsried - Der Streit um die Schließung der Großmetzgerei Sieber nach dem Fund gesundheitsgefährdender Bakterien in Wurstwaren wird immer heftiger. Der Insolvenzverwalter Josef Hingerl warf den Gesundheitsbehörden am Donnerstag vor, einen rechtswidrigen Bescheid erlassen zu haben. Es hätten niemals rund 100 Tonnen pasteurisierte Wurstwaren vernichtet werden dürfen, sagte Hingerl am Donnerstag. Die kurzzeitig erhitzten Produkte seien völlig unbedenklich gewesen.

Die Firma mit rund 120 Mitarbeitern war Ende Mai geschlossen worden, nachdem Listerien in einzelnen Produkten gefunden worden waren. Sämtliche Ware musste vernichtet werden. Es gab eine bundesweite Rückrufaktion. Wenige Tage später meldete Firmeninhaber Dietmar Schach Insolvenz an.

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Hingerl droht dem bayerischen Verbraucherschutzministerium nun damit, Schadenersatzansprüche in Höhe von zehn Millionen Euro einzuklagen. Er wiederholte seine Forderung an den Freistaat, der Firma eine Million Euro zur Verfügung zu stellen und eine Bürgschaft über zwei Millionen zur Wiederaufnahme der Produktion zu leisten. "Kommt es zu keiner zeitnahen Lösung, muss ich sämtlichen Mitarbeitern bis Ende des Monats kündigen", so der Anwalt. Das Ministerium hatte allerdings schon vor zwei Wochen Schadenersatzansprüche zurückgewiesen.

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