Siebenjähriger Bub tappt in illegale Biberfalle
Kempten/Kirchheim – Der Bub hat einen Ast gesucht, zum Spielen. Doch als der Siebenjährige auf einen Baum am Gemeindeweiher zugeht, schnappt die Falle zu. In der eisernen Trittfalle bleibt zum Glück nur der Gummistiefel des Kindes hängen. Solche Fallen können Tiere schwer verletzen oder töten – und sie sind verboten.
Ausgelegt wurde die Trittfalle in Kirchheim im Unterallgäu, direkt an einem Baum, einer Weide, die schon mal von einem Biber angefressen worden ist. Offenbar war ein selbsternannter Biber-Jäger am Werk. Die Falle hat er mit Laub bedeckt, sodass das Kind keine Chance hatte, die Gefahr zu erkennen.
Das Grundstück am Weiher ist vom Fischereiverein Mindelheim angemietet – und da hat man einiges gegen die Nagetiere. Biber aber sind gesetzlich geschützt. Außerdem sind solche Trittfallen verboten – gerade weil sie auf den Tritt reagieren, und nicht wie erlaubte Fallen nur dann zuschnappen, wen man an einem Köder zieht. Die Polizei Mindelheim sucht noch nach Hinweisen.
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