Sex mit einer Toten: Der Mörder muss lebenslang in Haft

Mithat Ö. (39) erstach seine Ex-Ehefrau – und verging sich danach auch noch an der Leiche
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
Berny Meyer Illustration

Mithat Ö. (39) erstach seine Ex-Ehefrau – und verging sich danach auch noch an der Leiche

NÜRNBERG Für ein besonders widerliches Verbrechen ist am Donnerstag der Lagerverwalter Mithat Ö. (39) vom Landgericht Nürnberg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt davon , dass er im Sommer 2008 seine Ex-Frau mit einem Küchenmesser erstach – und anschließend auch noch die Leiche missbrauchte. Widerlich!

Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer besonders verwerflichen und grausamen Tat – und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass Mithat Ö. nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Der Türke nahm das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung entgegen.

Vor einer Freundin prahlte er mit dem Mord

Nach Einschätzung des Gerichts hatte der Lagerverwalter die Tat offensichtlich schon länger geplant. Grund für seine dunkle Gedankenwelt: Sekin (38), mit der er mehr als zehn Jahre lang verheiratet war, weigerte sich, zu ihm zurückzukehren. Ein Wunder war es nicht, dass die Frau so dachte. „Ihre Ehe“, erklärte der Richter, „muss die reinste Hölle gewesen sein.“

Mithat Ö. hatte zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis abgelegt. Er gab zwar zu, seine Ex-Frau ermordet zu haben, stritt jedoch ab, dass er auch ihre Leiche geschändet habe. Dass es so war, daran hatte das Gericht keinen Zweifel. Es stützte sich dabei auf ein Gutachten der Rechtsmedizin.

Nach der Tat hatte sich Mithat Ö. vor seiner Freundin mit dem Mord gebrüstet. Doch sie glaubte ihm nicht. hr

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.