Sex im Auto – sie war erst 13!

Ein 24-Jähriger hatte das Mädchen übers Internet angelockt. Die Anklage wertete das wilde, angeblich einvernehmliche Rendezvous als schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes
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Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Unterfranken.
dapd Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Unterfranken.

Ein 24-Jähriger hatte das Mädchen übers Internet angelockt. Die Anklage wertete das wilde, angeblich einvernehmliche Rendezvous als schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes

WÜRZBURG Es geschah im Auto – und beide waren mit viel Spaß bei der Sache. Doch jetzt kam es zum folgenreichen Nachspiel vor Gericht. Nach einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit einem 13-jährigen Mädchen ist ein 24-jähriger Mann aus dem Kreis Würzburg am Donnerstag zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Anklage: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

Die große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts sah es nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass er mit der Schülerin knapp einen Monat vor ihrem 14. Geburtstag in seinem Auto Sex hatte.

„Wir wollten beide Sex“, gab das Mädchen bei der Polizei zu Protokoll. Kennengelernt hatte sie den fast neun Jahre älteren Mann im Sommer 2008 in einem Internetchat. Der Angeklagte bot der 13-Jährigen zunächst an, ihr Prepaid-Handy mit 15 Euro aufzuladen und forderte dafür im Gegenzug Nacktbilder von ihr. Als das Mädchen die Bilder nicht liefern wollte, drohte er mit einer Betrugsanzeige bei der Polizei. Damit brachte er die Schülerin dazu, ihm die Nacktaufnahmen zu schicken. Einige Tage später kam es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Auto, den der Angeklagte mit einer Videokamera filmte.

Als Nacktfotos auftauchten, ging sie zur Polizei

Das Mädchen ging später nur deshalb zur Polizei, weil Nacktfotos von ihr im Internet aufgetaucht waren. Auf einer Festplatte in der Wohnung des Angeklagten fanden die Ermittler die Bilder und den Videofilm. Aufgrund der „starken Mitwirkung des Mädchens“, so der Staatsanwalt, wurde der 24-Jährige wegen eines sogenannten minderschweren Falles des schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. „Ein äußerst ungewöhnlicher Fall. In dieser Deutlichkeit habe ich so etwas noch nicht erlebt“, sagte der Vorsitzende Richter Arno Heß.

Die Beschaffung der Bilder mithilfe der Drohung wertete das Gericht als sexuellen Missbrauch eines Kindes. „Es war verantwortungslos von mir und wird nicht wieder vorkommen“, beteuerte der Angeklagte.

Durch sein Geständnis ersparte er der inzwischen 16 Jahre alten Schülerin einen Auftritt im Zeugenstand. Als Bewährungsauflage muss der 24-Jährige 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. dapd/azn

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