Seniorin vergiftet: Pflegerin angeklagt
Im Mai 2012 stirbt eine Frau in einem Kreuther Seniorenheim. Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher, dass sie ermordet worden ist
KREUTH Zunächst sah es wie ein Selbstmord aus. Eine alte Dame hatte im Mai 2012 in einem Kreuther Seniorenheim einen Medikamentencocktail geschluckt und war daran gestorben. Da die 81-Jährige bereits früher von Selbstmord gesprochen und auch einen Suizid-Versuch unternommen hatte, schöpfte zunächst niemand Verdacht.
Eher routinemäßig ordnete die Miesbacher Kripo dennoch eine Obduktion der Leiche von Martha K. an und gab ein toxikologisches Gutachten in Auftrag. Die Ergebnisse und die weiteren Recherchen der Ermittler rüttelten an der Selbstmord-Version. Im Verdacht stand nun die 41-jährige Pflegerin der Frau. Die hatte den Tod der 81-Jährigen der Polizei gemeldet. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung fand die Kripo Schmuckstücke aus dem Besitz der Toten. Im März 2013 wird Andrea T. verhaftet.
Motiv: Habgier. Ende Mai soll die Angeklagte ihrem Opfer 320 Euro Bargeld gestohlen haben. Dazu nahm sie Goldringe, goldene Ohrclips und ein Goldarmband als Geschenke an. Geschenke, die keine waren. Denn Martha K. hatte auf Grund ihrer beginnenden Demenz einen Betreuer an ihrer Seite. Der musste Geld- oder Schmuckgeschenke der 81-Jährigen bewilligen. Und hätte jederzeit den Schmuck zurückfordern können.
Um das zu verhindern, hat die Pflegerin nach Ansicht der Ermittler den Mordplan ausgeheckt. Sie wusste von den früheren Suizidabsichten von Martha K., die im August 2011 versucht hatte, sich in ihrer damaligen Wohnung in München Lidocain) und mischte diese zu einem tödlichen Cocktail. Das Gebräu füllte sie in eine grüne Saftflasche. Daraus sollte sich Martha K. bedienen.
Doch die 81-Jährige hatte die Flasche nicht angerührt als Andrea T. am nächsten Tag nachschaute. Also nahm die mutmaßliche Giftmörderin die Sache selbst in die Hand. Sie hielt ihrem Opfer die Nase zu und verabreichte ihr den tödlichen Cocktail. Schreien konnte die 81-Jährige aufgrund der Wirkung des Betäubungsmittels nicht mehr. Martha K. fiel in Ohnmacht. Andrea T. packte nun in aller Seelenruhe die Beweismittel ein und ging zum Schwimmen. Als sie nach einer Stunde erneut nachschaute, konnte sie mit dem Ergebnis zufrieden sein. Martha K. war tot.
Soweit die Tat-Rekonstruktion der Ermittler. Ein Geständnis der Tatverdächtigen gibt es aber bislang nicht. So wird es wohl auf einen reinen Indizienprozess hinauslaufen, für den das Landgericht zehn Verhandlungstage angesetzt hat. Der Prozess beginnt am Donnerstag. Ein Urteil soll am 22. Januar fallen.