Kehlsteinhaus in Flammen: 33-Jähriger gestand Gewalttat vor dem Brand
Am 6. Dezember 2013 ist der Bahnhofsfußweg in Berchtesgaden glatt, es schneit. Gegen 22.30 Uhr drängen sich dort Buttnmandl, Kramperl und Zuschauer. Plötzlich trifft eine Flasche einen 25 Jahre alten Teilnehmer im Gesicht. Er kommt mit einer schweren Augenverletzung ins Klinikum Salzburg. Wer die Flasche geworfen hat, bleibt ungeklärt. Auch eine Belohnung von 5000 Euro, welche die Familie ein Jahr später aussetzt, ändert daran nichts.
Fast 13 Jahre nach der Tat, Mitte Oktober dieses Jahres, erscheint ein Mann bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden und sagt, er sei es gewesen. Wenige Tage danach brennt das Kehlsteinhaus. Der Mann, der die Selbstanzeige erstattet hat, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Traunstein derselbe 33-Jährige, den die Polizei in der Brandnacht auf der Kehlsteinstraße festgenommen hat. Zuletzt hatte er vorübergehend wieder bei seiner Mutter im Talkessel gewohnt.
Er sagt, die Tat habe ihn psychisch belastet
"Der Beschuldigte hat Mitte Oktober 2026 bei der Polizeiinspektion Berchtesgaden Selbstanzeige erstattet", bestätigt Oberstaatsanwalt Rainer Vietze. Er habe in seiner Beschuldigtenvernehmung angegeben, dem Geschädigten am 6. Dezember 2013 eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen und diesen dadurch verletzt zu haben. Die Tat habe ihn psychisch belastet, sagte der Mann der Polizei, er wolle "endlich reinen Tisch machen".

"Der Geschädigte erlitt schwerste Verletzungen am rechten Auge"
Seine Schilderung weicht von der damaligen Annahme der Polizei ab, die von einer durch die Luft fliegenden Flasche ausging und sogar einen Unfall für möglich hielt. Die Mutter des Verletzten hatte am Tag danach Anzeige erstattet. "Trotz intensiver Ermittlungen und Vernehmung zahlreicher Zeugen konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden", so Vietze. "Der Geschädigte erlitt schwerste Verletzungen am rechten Auge."
Die Gewalttat ist vermutlich verjährt
Nach der Selbstanzeige leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den 33-Jährigen ein. Sein Anwalt hat Akteneinsicht erhalten, die Frist zur Stellungnahme läuft noch. Verurteilt werden dürfte der Mann für die Tat kaum. Bleibe es bei der Bewertung als schwere Körperverletzung, sei es "nach vorläufiger Einschätzung wahrscheinlich, dass Verfolgungsverjährung eingetreten ist", so Vietze. Die Frist betrage zehn Jahre und wäre, falls sie nicht unterbrochen wurde, bereits im Dezember 2023 abgelaufen. Das Verfahren müsste dann eingestellt werden.

Juristisch hängt viel an einer Feinheit. Hat ein Täter die schwere Folge, etwa den Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, absichtlich oder wissentlich herbeigeführt, drohen bis zu 15 Jahre Haft, die Verjährungsfrist beträgt dann 20 Jahre. Ob die Staatsanwaltschaft eine solche Bewertung in Betracht zieht, ist offen.
Die Vergangenheit des 33-Jährigen gilt als schwierig
Bemerkenswert ist, was aus der vorläufigen Einschätzung folgte. „Im Hinblick auf die nach vorläufiger Einschätzung bereits eingetretene Verfolgungsverjährung waren Ermittlungsmaßnahmen nicht zulässig“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Weil die Tat fast 13 Jahre zurücklag und sich der Mann von selbst gemeldet hatte, "bestanden aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährlichkeit des Beschuldigten zum aktuellen Zeitpunkt". Nach bisherigen Informationen sei er seither nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Seine Vergangenheit gilt als schwierig. Aus seinem Umfeld war zu hören, er sei mehrfach in psychologischer Behandlung gewesen. Ob den Behörden Hinweise auf eine psychische Erkrankung vorlagen und ob geprüft wird, ob der Brand hätte verhindert werden können, ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Am Freitagabend gegen 21.15 Uhr löste ein Rauchmelder im Kehlsteinhaus Alarm aus. Auf der für den Privatverkehr gesperrten Kehlsteinstraße kam den Feuerwehren ein Motorradfahrer auf einer Maschine ohne Kennzeichen entgegen. Das Motorrad hatte er sich nach Informationen in seinem Umfeld gerade erst gekauft.
Geprüft wird auch ein politisches Motiv
Das für Adolf Hitler errichtete Haus brannte weitgehend aus. Ein psychiatrisches Kurzgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der 33-Jährige psychisch krank ist. Die Staatsanwaltschaft geht von zumindest verminderter Schuldfähigkeit aus. Ein Ermittlungsrichter ordnete am Samstag seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Geprüft wird auch ein politisches Motiv.
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