SEK jagt Messer-Mörder – Unschuldiger verletzt!

Der Mespelbrunner wurde bei einem 49-Jährigem vermutet: Die Polizei wehrt sich gegen die peinliche „Panne“.
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Gerhard Ehser in seinem Schlafzimmer. Die große Blutlache zeugt von dem nächtlichen Überfall.
SAT1 2 Gerhard Ehser in seinem Schlafzimmer. Die große Blutlache zeugt von dem nächtlichen Überfall.
Alexander Renz wird gesucht – wegen Mordes an einer Frau in Mespelbrunn.
dpa 2 Alexander Renz wird gesucht – wegen Mordes an einer Frau in Mespelbrunn.

Der Mespelbrunner wurde bei einem 49-Jährigem vermutet: Die Polizei wehrt sich gegen die peinliche „Panne“.

MESPELBRUNN Nur noch ungern geht Gerhard Ehser in sein Schlafzimmer. Vor einigen Nächten hat der Unterfranke dort einen Albtraum erlebt: Taschenlampenlicht riss ihn aus dem Schlaf. Noch im Bett traf ihn ein „äußerst massiver Schlag“, der ihn bewusstlos machte. Als er erwachte, lag er auf dem Boden, die Hände mit Kabelbinder gefesselt, in seinem Blut, das aus der Nase lief. Um ihn herum: Polizisten, die ihn nach Ehsers Angaben so eine halbe Stunde in der Kälte liegen ließen. Das Spezialeinsatzkommando (SEK) war auf der Suche nach Alexander Renz, der im Verdacht steht, eine dreifache Mutter erstochen zu haben. Die Kriminaler vermuteten, Renz verstecke sich bei Ehser – doch da war er nicht.

Eine Panne? Aus Sicht des Mannes aus Leidersbach im Landkreis Aschaffenburg sicherlich. Er will den gesuchten Renz gar nicht kennen! Die Polizei allerdings hatte andere Informationen. Rückblick: Seit Sommer sucht die Polizei nach Alexander Renz, der im Verdacht steht, Carmen Spielmann (25) auf dem Parkplatz des Schlosshotels in Mespelbrunn erstochen zu haben. Vor wenigen Tagen erhielt die Polizei einen Tipp: Renz soll sich in der Heimat aufhalten. Wieder wurde die Gegend durchkämmt. Dann ein möglicher Lichtblick: „Der Polizei lagen gezielte Informationen vor, dass sich Renz offensichtlich in einer Wohnung aufhalten sollte“, so Karl-Heinz Schmitt von der Würzburger Polizei – Ehsers Wohnung. Und die Polizei geht davon aus, dass sich Ehser und Renz sehr wohl kannten.

Über Ehser selbst wusste die Polizei, dass er als gewalttätig gilt – und im Besitz von Schuss- und Stichwaffen sein könnte. „Aus Gründen der Eigensicherung war dieses Vorgehen notwendig, weil jederzeit mit einem gewalttätigen und bewaffneten Gegenüber zu rechnen war“, sagt Schmitt.

Das bekam Ehser zu spüren, eine große Blutlache zeugt vom nächtlichen Besuch. Ehser will sich das nicht gefallen lassen: „Rechtswidrig“ nennt sein Anwalt Werner Schuck die SEK-Aktion. Die dabei angewendete Gewalt habe „jede Grenze der Rechtmäßigkeit überschritten“. Der Anwalt hat gegen die Beamten Strafanzeige gestellt und Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Ehser macht wegen Arbeitsunfähigkeit 2500 Euro Verdienstausfall geltend, rechnet auch die zerstörten Türen hoch.

„Die durch den Einsatz möglicherweise verursachten Schäden können bei der Polizei geltend gemacht werden. Über einen eventuellen Schadensersatz entscheidet das Präsidium nach eingehender Prüfung“, so Schmitt. sw

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