Seine Opfer waren erst fünf Jahre

Nürnberger Landgericht schickte Marco S. (31) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis, zuerst aber auf unbestimmte Zeit in die Psycho-Klinik.
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Marco S. (31) legte am Ende doch noch ein umfassendes Geständnis vor Gericht ab. Die schweren Vorwürfe prallten auch an ihm nicht spurlos ab. Als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlas, verbarg er sein Gesicht hinter den Händen.
Klaus Schillinger Marco S. (31) legte am Ende doch noch ein umfassendes Geständnis vor Gericht ab. Die schweren Vorwürfe prallten auch an ihm nicht spurlos ab. Als der Staatsanwalt die Anklageschrift verlas, verbarg er sein Gesicht hinter den Händen.

Nürnberger Landgericht schickte Marco S. (31) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis, zuerst aber auf unbestimmte Zeit in die Psycho-Klinik.

NÜRNBERG Wie muss man sich einen Kinderschänder eigentlich vorstellen? Wenn es nur nach dem äußeren Erscheinungsbild ginge, wäre Marco S. (31) alles andere als ein Paradebeispiel für einen finsteren, voller perverser Gedanken steckenden Mann, dem man einfach nicht über den Weg trauen darf. Doch genau das ist er, stellte gestern das Nürnberger Landgericht fest.

Das Gericht verurteilte Marco S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis, ordnete aber zugleich seine sofortige Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an. Im Klartext: Wann Marco S. wieder in Freiheit kommt, hängt vom Erfolg seiner Therapie ab – und steht damit in den Sternen.

Grund für die kompromisslose Entscheidung des Gerichts war das Gutachten von Dr. Michael Wörthmüller, Chefarzt des Erlanger Bezirkskrankenhauses, der nach ausgiebigen Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen war, dass der aus Kronach (Oberfranken) stammende Sexualstraftäter eine schwere seelische Abartigkeit aufweist, eine Wiederholungsgefahr in sich birgt und deshalb auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Außerdem hatten die Richter der Jugendkammer bei der Strafzumessung das geringe Alter seiner beiden Opfer im Auge. Als er über sie herfiel, waren sie erst fünf Jahre alt.

Um die Jahrtausendwende herum betrachtete ein oberfränkisches Gericht die Gefährlichkeit von Marco S. noch ganz anders. Da billigte man dem bereits damals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagten Verkäufer noch ein Entwicklungspotenzial hin zum Guten zu – und ließ ihn mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Doch schon im Jahr 2005 brachen seine perversen Neigungen wieder durch.

Der vom Erscheinungsbild her im aktuellen modischen Trend liegende, durchaus gepflegt wirkende Kinderschänder legte gestern ein umfassendes Geständnis ab und ersparte den geschändeten Mädchen dadurch wenigstens einen schmerzhaften Zeugenauftritt, bei dem ihre Schreckenserlebnisse noch einmal hochgekocht worden wären. Marco S., der mit den beiden in Nachbarschaft lebenden Müttern der Kinder befreundet war und in deren Abwesenheit den Babysitter spielte, nutzte jede passende Gelegenheit, um seine perversen Triebe in allen erdenklichen Variationen an den Kleinen auszuleben.

hr/ks

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