Sechs Jahre Haft für Angeklagten im Kopfschuss-Prozess

Mit einer Schreckschusspistole hat ein Mann im fränkischen Amorbach seinen Widersacher schwer verletzt. Jetzt wurde der Täter verurteilt – und kann doch bald auf Bewährung hoffen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Mit einem Kopfschuss per Schreckschusspistole hat ein Mann einen Widersacher im fränkischen Amorbach auf offener Straße schwer verletzt. Jetzt wurde der Täter verurteilt – und kann doch bald auf Bewährung hoffen.

Aschaffenburg  – Weil er einen Bekannten nach einem Streit gezielt in den Kopf geschossen hatte, ist ein 37 Jahre alter Mann nun zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Aschaffenburg sprach ihn des versuchten Totschlags schuldig. Das Opfer sei weder arglos noch wehrlos gewesen, erklärten die Richter.

Der Angeklagte hatte im Februar 2012 in der Fußgängerzone in Amorbach (Landkreis Miltenberg) mit einer Schreckschusspistole aus nächster Nähe auf den ebenfalls 37-jährigen Mann geschossen. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Noch immer stecken Teile des zersplitterten Projektils in seinem Kopf. Der Mann leidet deshalb unter stechenden Kopfschmerzen und Krampfanfällen und ist arbeitsunfähig.

Einige Wochen vor der blutigen Attacke hatten die beiden Männer Streit. Wenig später drohte der Angeklagte dem späteren Opfer mehrfach, unter anderem mit den Worten „Du hast die längste Zeit gelacht“.

Am Tattag stand der 37-Jährige unter Drogen. Der Angeklagte muss wegen seiner Alkohol- und Drogensucht in die Therapie. Wenn er diese erfolgreich abschließe, werde er danach auf Bewährung freigelassen, entschied die Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Gefängnis wegen versuchten Mordes gefordert, die Verteidigung auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit plädiert.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.