Schweinfurt: Angeklagter im Doppelmordprozess auf freiem Fuß

Er soll seinen Onkel und dessen Schwägerin kaltblütig erschossen haben: Jetzt hat das Landgericht Schweinfurt überraschend den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter aufgehoben.
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SCHWEINFURT - Er soll seinen Onkel und dessen Schwägerin kaltblütig erschossen haben: Jetzt hat das Landgericht Schweinfurt überraschend den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter aufgehoben.

Im Schweinfurter Doppelmordprozess hat das Landgericht überraschend den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Der Mann sei nicht mehr dringend tatverdächtig, sagte Landgerichtspräsident Ernst Wich-Knoten am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der „Main-Post“.

Der Bauunternehmer muss sich seit dem vergangenen August vor der Kammer verantworten, weil er ein Jahr zuvor ein Liebespaar – seinen Onkel und dessen Schwägerin - kaltblütig mit Kopfschüssen niedergestreckt haben soll. Der 30-Jährige hat die Vorwürfe stets bestritten. Der Prozess soll am Montag (10. Januar) fortgesetzt werden.

dpa

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