"Schwarzer Tag" – Erinnerung an Zugunglück von Bad Aibling

Zwölf Tote, 89 Verletzte – das Zugunglück von Bad Aibling erschüttert auch zehn Jahre später. Angehörige und Einsatzkräfte erinnern an den Tag.
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Landtagspräsidentin Ilse Aigner erinnert an das Zugunglück von Bad Aibing vor zehn Jahren.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner erinnert an das Zugunglück von Bad Aibing vor zehn Jahren. © Sven Hoppe/dpa
Bad Aibling

Mit einem Gottesdienst und einem Gedenken haben Politiker, Rettungskräfte und Opfer-Angehörige an das tödliche Zugunglück von Bad Aibling vor zehn Jahren erinnert. "Zehn Jahre lassen so manche Erinnerung verblassen. Aber die Bilder vom Zugunglück in Bad Aibling sind uns so präsent wie an dem Tag selbst", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner laut Redemanuskript. 

Dutzende Menschen nahmen an dem Gedenken zum zehnten Jahrestag des verheerenden Zugunglücks teil, Blumen waren an der Erinnerungsstätte - einer rostigen Stele - niedergelegt. 

Am Morgen des 9. Februar 2016 waren auf der eingleisigen Strecke zwischen Kolbermoor und Bad Aibling im Landkreis Rosenheim zwei Regionalzüge in voller Fahrt frontal zusammengestoßen. Zwölf Menschen starben, 89 wurden teils schwer verletzt. Es war eines der schwersten Zugunglücke in Deutschland. 

Dank und Respekt für Rettungskräfte 

"Für Bad Aibling war es ein schwarzer Tag. Und ganz Bayern stand still vor Entsetzen", sagte Aigner. Sie sprach das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen ebenso an wie das der Rettungskräfte. "Sie gehen an die Grenze dessen, was wir als Menschen imstande sind auszuhalten", sagte Aigner über die Helfer. Es sei wichtig, dass Betroffene über das Erlebte sprechen, um es zu verarbeiten. "Wir sind Menschen und verletzlich. Das ist keine Schwäche. Das macht einen stärker."

Ursache des Unglücks war menschliches Versagen. Ein Fahrdienstleiter hatte die Strecke freigegeben, obwohl der Gegenzug sie noch nicht passiert hatte. Er war abgelenkt, denn er spielte auf seinem Handy. Er bemerkte den Irrtum, drückte aber auch noch den falschen Alarmknopf. Wegen fahrlässiger Tötung wird er später zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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