Schongau: Drogen, Alkohol, Waffen - Illegale Hüttenparty mit 200 Gästen

Teils stark betrunken feierten Hunderte junge Erwachsene und Jugendliche an einem Weiher in Schongau. Die Polizei räumte die Hütte in den frühen Morgenstunden.
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Bei einer illegalen Feier bei Ingenried wurden 200 Gäste ohne Abstand und Maske erwischt. (Symbolbild)
Bei einer illegalen Feier bei Ingenried wurden 200 Gäste ohne Abstand und Maske erwischt. (Symbolbild) © Angelika Warmuth/dpa

Schongau - Rund 200 Gäste trafen Polizisten an, als sie in der Nacht von Freitag auf Samstag eine an einem Weiher gelegene Hütte in Ingenried (Lkr. Weilheim-Schongau) kontrollierten.

Wie die Schongauer Polizei berichtet, feierten hier gegen zwei Uhr morgens überwiegend Jugendliche und junge Erwachsene, die nach Angaben der Beamten teils erheblich betrunken waren. Insgesamt elf Streifen rückten nach und nach an. Die erste Streifenbesatzung stellte bereits zwischen 50 und 100 Partygäste fest, weitere Feiernde kamen im Laufe der Nacht hinzu.

Lautsprecherdurchsagen bleiben erfolglos

Auf Lautsprecherdurchsagen reagierten die Partygäste nur mit lautem Grölen. Erst in den frühen Morgenstunden konnte die Feier dann vollständig aufgelöst werden.

Bei den Kontrollen flüchteten zahlreiche Teilnehmer. Von etwa 50 Personen konnten die Personalien festgestellt werden. Sie werden wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Außerdem wurden Verstöße nach dem Betäubungsmittel- und nach dem Waffengesetz sowie Verkehrsverstöße festgestellt.

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24-Jähriger ohne Führerschein erwischt

Schon während der Anfahrt zum Einsatzort fiel den Polizisten ein 24-jähriger Schongauer auf. Bei der Kontrolle gab der junge Mann zu, keinen Führerschein zu besitzen. Wegen "drogentypischer Ausfallerscheinungen" wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Führens eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss angezeigt.

Sein Beifahrer, ein 23-jährigem Altenstädter, hatte Betäubungsmittel und einen verbotenen Teleskopschlagstock dabei. Er wurde wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz angezeigt. 

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