Schmierer und Geschmierte vor Gericht

Korruptions-Skandal in Fürth: Handwerks- Meister arbeiten am Privathaus eines städtischen Mitarbeiters. Zu Dumping-Preisen mit amtlichen Aufträgen...
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Traute Dreisamkeit vor Prozessbeginn: Der Mitarbeiter der Baubehörde (rechts) und die ebenfalls angeklagten Handwerker verstehen sich nach wie vor.
bayernpress.com Traute Dreisamkeit vor Prozessbeginn: Der Mitarbeiter der Baubehörde (rechts) und die ebenfalls angeklagten Handwerker verstehen sich nach wie vor.

Korruptions-Skandal in Fürth: Handwerks- Meister arbeiten am Privathaus eines städtischen Mitarbeiters. Zu Dumping-Preisen mit amtlichen Aufträgen...

NÜRNBERG/FÜRTH Undurchsichtige Mauscheleien im Fürther Rathaus! Das Amtsgericht Nürnberg hat am Donnerstag einen Mitarbeiter (64) der Baubehörde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zwei ebenfalls mit auf der Anklagebank sitzende Handwerksmeister erhielten Geldstrafen.

Eine Hand wäscht die andere. So einfach funktionierte das etwas außerhalb der Legalität angesiedelte Geschäftsmodell. Die Handwerksmeister verrichteten diverse Arbeiten am Privathaus des Rathaus-Mitarbeiters zu Dumping-Preisen. Im Gegenzug durften sie sich über die Erteilung von öffentlichen Aufträgen der Stadt Fürth im Wert von rund 200.000 Euro erfreuen.

Was genau lief, bleibt weitgehend im Dunkeln

Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Männer eigentlich wegen Bestechlichkeit angeklagt. Doch dieser Vorwurf, der weit höhere Strafen nach sich gezogen hätte, konnte am Ende nicht aufrechterhalten werden. Übrig blieb der Tatbestand der Vorteilsgewährung beziehungsweise Vorteilsannahme. Dies lag daran, dass die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen konnte, dass das gegenseitige Geben und Nehmen konkret abgesprochen war.

Nahegekommen waren sich der städtische Sachbearbeiter und die Handwerker durch die Sanierung und den Ausbau des „Jugendbildungs- und Kulturzentrums Lindenhain“ in Fürth. Der Bedienstete der Baubehörde war für die Erteilung der Baumaßnahmen zuständig.

Was jedoch genau gelaufen ist, blieb weitgehend im Dunkeln. Die Verfahrensbeteiligten hatten sich kurz vor Beginn des Prozesses auf einen „Deal“ verständigt. Die Angeklagten legten ein (eingeschränktes) Geständnis ab. Das Gericht verzichtete im Gegenzug auf eine umfangreiche Beweisaufnahme. Auf dieser vereinfachten Grundlage dauerte die Verhandlung im Sitzungssaal 51 gerade mal eine halbe Stunde. hr

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.