Schmerzensgeld für Reiterin

Sie hatte einen gemütlichen Ausritt geplant – bis ein tief fliegender US-Militär-Hubschrauber ihr Pferd scheuen ließ. Für die Folgen ihres Sturzes wollte lange keiner aufkommen. Jetzt verpflichtete ein Nürnberger Gericht die Bundesrepublik zu Schadenersatz.
dpa |
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Sie hatte einen gemütlichen Ausritt geplant – bis ein tief fliegender US-Militär-Hubschrauber ihr Pferd scheuen ließ. Für die Folgen ihres Sturzes wollte lange keiner aufkommen. Jetzt verpflichtete ein Nürnberger Gericht die Bundesrepublik zu Schadenersatz.

Nürnberg – Ein tief fliegender US-Militärhubschrauber hatte ihr Pferd scheuen lassen – dafür muss die Bundesrepublik Deutschland einer gestürzten Reiterin nun eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 2400 Euro leisten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden.

Das OLG korrigierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Mai, das damals die Klage der aus Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) stammenden Frau abgelehnt hatte. Da Bundesbürger US-Militärs in der Regel nicht verklagen können, haftet die Bundesregierung für Schäden, die nachweislich von Truppen der Alliierten verursacht wurden. Das Gericht sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „objektiv gefährlichen Flugmanöver“ des Militär-Helikopters am Unfalltag im November 2010.

Zudem sei die Schadenersatzforderung der Frau mit 2400 Euro relativ maßvoll ausgefallen, urteilte das Gericht. Das OLG berief sich dabei auf eine in dem eintägigen Verfahren befragte Zeugin. Diese hatte von drei Anflügen des US-Hubschraubers in der Nähe des Feuchtwanger Ortsteils Kühnhardt berichtet. Dabei habe der tief fliegende Helikopter zumindest einmal direkt über der Reiterin gestanden. Daraufhin hatte das Pferd gescheut und die Reiterin abgeworfen.

Die als Pferde-Physiotherapeutin arbeitende Reiterin hatte zunächst von den US-Militärs Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt. Außerdem forderte sie einen finanziellen Ausgleich für den während ihrer Genesung angefallenen Einnahmeausfall. Beides hätten die US-Militärs abgelehnt. Als auch die zuständigen deutschen Bundesbehörden die Zahlung verweigerten, zog sie vor Gericht.

 

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