Schleimspur und Riesen-Dellen: Kuh-Attacke auf Urlauber-Autos am Spitzingsee?

Nach einer Wanderung am Spitzingsee fanden Gäste einer Unterkunft ihre Autos ramponiert vor. Steckten tatsächlich Kühe hinter den Dellen, Lackschäden und Leckspuren? Seit Mittwoch beschäftigt der kuriose Fall aus dem Sommer 2022 erneut die Gerichte.
Sein Wagen habe eine "Riesendelle" an der Motorhaube gehabt, berichtete ein Autofahrer, der deshalb vor dem Landgericht München II von dem Betreiber des Hotels Schadenersatz verlangte. Zudem sei der Wagen dreckig gewesen.
Schleimspuren und Lackschäden an geparkten Autos
An anderen Autos habe es unter anderem "Schleimspuren" und Verschmutzungen gegeben, so der Mann aus Unterfranken, der damals, am 11. Juni 2022, mit Freunden in die malerische Berglandschaft gereist und nachmittags von einem Ausflug zurückgekehrt war.
Der Kläger war zum Zeitpunkt im Haus Bergsee in Schliersee untergebracht gewesen. Er hatte seinen Pkw auf einem kostenlosen Parkplatz abgestellt. Als er von der Wanderung zurückkam, soll er mehrere Kühe vor, hinter und zwischen den dort abgestellten Fahrzeugen gesehen haben.
Kläger berichtet: "Sie waren sehr interessiert an den Autos"
"Sie waren sehr interessiert an den Autos", berichtete er. Mit seinen Freunden habe er sich zum Schutz zwischen die Autos gestellt. Als die Kühe weg waren, habe man umgeparkt.

Auf dem Weg zur Unterkunft sei er unter anderem über Viehgitter gefahren. Er habe aber nicht damit gerechnet, dass sein Wagen auf dem Hotel-Parkplatz nicht sicher stehe.
Streit vor Gericht: Läuft es auf einen Vergleich hinaus?
Er verlangte 9911 Euro plus Zinsen, einen früheren Vergleich von rund 6500 Euro hatte er abgelehnt. Nun bekommt er wahrscheinlich noch weniger – denn inzwischen liegt ein Gutachten vor. "Ich lese das Gutachten so, dass die Verursachung durch Kühe durch den Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen ist", sagte Richter Matthias Knoblauch.
"Nach meinem Verständnis stellt es sich so dar, dass es ein Wanderhotel in den Bergen ist" - mit vielen Kühen rundum. Er schlage nun, "damit diese Geschichte mal endet", einen Vergleich von 2000 Euro plus Zinsen vor.
Anwalt: Urlauber kann über Anwesenheit von Kühen nicht überrascht gewesen sein
Der Anwalt des Hoteliers argumentierte zwar, auf dem Weg zur Unterkunft komme man erkennbar durch Weidegebiet, also könne der Urlauber über die Anwesenheit von Kühen nicht überrascht gewesen sein. Dennoch finde er den Vergleich "sehr vernünftig".
Er bot von sich aus zusätzlich an, vorgerichtliche Anwaltskosten von rund 280 Euro zu übernehmen.
Der Autofahrer erbat dennoch Bedenkzeit – er kann den Vergleich noch widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs habe das Gericht eine Entscheidung am 30. März angekündigt, so eine Sprecherin zur AZ. Mindestens vier Klagen von Autobesitzern sind schon mit Vergleichen in Höhe von etwa 3000 bis 6000 Euro abgeschlossen worden.