Schläger-Quartett prügelte Disco-Besucher halbtot!
Das Opfer trug Brüche im Gesicht und eine Augapfelquetschung davon. Seit Donnerstag müssen sich die Täter (23-26) vorm Coburger Landgericht verantworten
COBURG Erst schlugen sie ihr Opfer brutal nieder, dann traten sie mit Füßen auf den am Boden liegenden Mann (21) ein – wegen versuchten Mordes müssen sich seit Donnerstag vier 23 bis 26 Jahre alte Männer vor dem Landgericht Coburg verantworten. Drei davon legten zum Auftakt des Prozesses ein Teilgeständnis ab. Lediglich in Details wichen sie von der Anklage der Staatsanwaltschaft ab.
Zwei der drei Geständigen betonten, sie seien zwar an der Prügelei im Juli 2009 beteiligt gewesen, hätten aber nicht auf das am Boden liegende Opfer Julian S. eingetreten. Einer gab dagegen zu, neben Schlägen auch Tritte ausgeteilt zu haben. Ein mitangeklagter 23-Jähriger schwieg dagegen beharrlich zu den Vorwürfen.
Einen Bekannten des Opfers schalteten sie mit zwei Faustschlägen aus
Weitgehend unklar blieb am ersten Verhandlungstag der Grund für die Prügelei, bei der das Opfer schwer verletzt wurde. Die Aussagen der drei geständigen Angeklagten machten jedoch deutlich, dass es zwischen einem der mutmaßlichen Täter und seinem etwa gleichaltrigen Opfer wiederholt zu Streitereien gekommen war. In einem Fall sei es um ein Mädchen gegangen, deutete einer der jungen Männer an.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Quartett vor, im Juli 2009 sein Opfer nach einem Lokalbesuch provoziert und bei einer anschließenden Schlägerei vor dem Coburger Lokal zusammengeschlagen zu haben. Einer der Beschuldigten habe dem jungen Mann und dessen Bekannten beim Verlassen des Lokals eine leere Flasche hinterhergeworfen. Als beide fragten, was dies solle, packte ihn einer der Angeklagten am T-Shirt und versetzte ihm einen Faustschlag.
Als der Bekannte des Opfers dazwischen gehen wollte, wurde er mit zwei Faustschlägen ausgeschaltet. Den Bekannten schlugen sie schließlich zu Boden und traten mit Füßen solange auf diesen ein, bis dieser reglos liegen blieb. Sie ließen erst von ihrem Opfer ab, nachdem Umstehende eingriffen. Julian S. trug Brüche im Gesicht sowie eine Augapfelquetschung davon. Künftig droht im wohl eine Netzhautablösung.
Das Urteil soll am kommenden Montag fallen.
- Themen: