Schilder überklebt - Wo ermittelt wird und wo nicht

Greenpeace überklebt an Grenzübergängen Verkehrsschilder. In Niederbayern wird wegen Sachbeschädigung ermittelt, in Oberbayern nicht. Warum die Polizei dort anders vorgeht.
dpa |
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Die Aktivisten rückten mit einer Leiter an. (Archivbild)
Die Aktivisten rückten mit einer Leiter an. (Archivbild) © A4366 Sven Hoppe/dpa
Kiefersfelden/Pocking

Das Überkleben von Verkehrsschildern auf Autobahnen hat für Greenpeace Folgen. In Niederbayern ermittelt die Polizei gegen Aktivisten der Umweltorganisation, in Oberbayern jedoch nicht, weil dort die Behörden dafür keinen Grund sehen, weil kein Sachschaden festgestellt worden sei. An bundesweit 26 Grenzübergängen hatten Greenpeace-Helfer am Montag mit selbstgemachten Tempo-100-Aufklebern die echten Schilder überdeckt.

Wegen des Anfangsverdachts der Sachbeschädigung ermittle die Kriminalpolizeiinspektion Passau, nachdem am Montag auf der Autobahn 3 nahe Pocking (Landkreis Passau) ein überklebtes Verkehrsschild festgestellt wurde. Denn beim Entfernen des Aufklebers sei die Originalfolie des Schildes beschädigt worden - es gebe also einen Sachschaden, erklärte eine Polizeisprecherin in Straubing.

Klebeaktion an mehreren Grenzübergängen

Auf deutschen Autobahnen gilt kein generelles Tempolimit, auf großen Teilen der Strecken gelten aber unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten. 

Kurz vor dem Grenzübergang Suben in Fahrtrichtung Regensburg zum Beispiel empfiehlt ein Verkehrsschild Einreisenden nach Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130 auf der Autobahn. Unterstützer der Umweltschutzorganisation Greenpeace hatten am Montag dort wie an den anderen Grenzübergängen die 130 mit einer 100 überklebt. 

Greenpeace wollte mit der Aktion nach eigenen Angaben der Forderung nach einem generellen Tempolimit Nachdruck verleihen. Derartige Aufkleber fanden sich auch in Aachen in Nordrhein-Westfalen und im oberbayerischen Kiefersfelden. 

Die Aufkleber in Niederbayern und an der Autobahn 93 in Oberbayern wurden später nach Polizeiangaben durch die zuständigen Autobahnmeistereien entfernt. Anders als in Niederbayern wird zwar in Oberbayern nicht wegen Sachbeschädigung ermittelt. Dennoch prüfe die Verkehrspolizei, ob es verkehrsrechtliche Verstöße gegeben habe, sagte ein Polizeisprecher.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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