Schausteller wollen gegen Veranstaltungsverbot vorgehen

Das Schaustellergewerbe will sich gegen die geplante Verlängerung eines Verbots für Großveranstaltungen bis Ende Oktober wehren. Ein solches Verbot sei ein "Todesstoß" für die Branche, sagte der Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, Albert Ritter, der Deutschen Presse-Agentur.
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Albert Ritter, Präsident Deutscher Schaustellerbund e.V., spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild
dpa Albert Ritter, Präsident Deutscher Schaustellerbund e.V., spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild

Berlin/München - Das Schaustellergewerbe will sich gegen die geplante Verlängerung eines Verbots für Großveranstaltungen bis Ende Oktober wehren. Ein solches Verbot sei ein "Todesstoß" für die Branche, sagte der Präsident des Deutschen Schaustellerbunds, Albert Ritter, der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit sei eine Klage im Eilverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wegen Ungleichbehandlung in der Vorbereitung. Ritter betonte, dass auch Klagen in anderen Regionen denkbar seien.

Die Bundesländer wollen das bis Ende August geltende Verbot für Großveranstaltungen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober verlängern. Dies gelte für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich seien. Das beschlossen Bund und Länder am Mittwoch in Berlin.

Ritter kritisierte, dass es statt einer Einzelfallprüfung ein pauschales Verbot für Veranstaltungen geben solle. Auch auf einer Kirmes könnte man eine Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Plexiglasscheiben verwenden. Zudem unterscheide sich etwa eine Pommesbude in der Fußgängerzone nicht von einer auf einem Jahrmarkt.

Der Verbandspräsident verwies zudem auf geöffnete Schwimmbäder. Die Ungleichbehandlung der Schausteller sei nicht mehr gerechtfertigt. "Wir können es nicht nachvollziehen. Alle Zeichen stehen ja auf Lockerung." Ritter forderte auch einen Rettungsschirm für die Branche, um die Folgen der Krise und des "Berufsausübungsverbots" aufzufangen.

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