Schäm’ Dich, Du widerlicher Sex-Opa!

Der Rentner wartete am Busbahnhof Thon jeden Tag auf ein kleines Mädchen (9). Im Linienbus 45 machte sich der 62-Jährige an sie heran und grabschte
von  Abendzeitung
Im Linienbus 45 (Thon - Nordostbahnhof) machte sich der Sex-Opa an sein junges Opfer ran.
Im Linienbus 45 (Thon - Nordostbahnhof) machte sich der Sex-Opa an sein junges Opfer ran. © Berny Meyer

Der Rentner wartete am Busbahnhof Thon jeden Tag auf ein kleines Mädchen (9). Im Linienbus 45 machte sich der 62-Jährige an sie heran und grabschte

NÜRNBERG Erbärmlich, wie sich ein schmieriger Kinderschänder am Mittwoch vor Gericht herausreden wollte! Richter Günther Heydner ließ sich davon nicht beeindrucken. Er brummte dem Sex-Opa (62) eine empfindliche Haftstrafe (viereinhalb Jahre) auf – und ließ ihn in die Psychiatrie einweisen.

Bleich im Gesicht, mit seiner rechten Hand schwer auf eine Krücke gestützt: So schleppte sich Frührentner Gerhard K. in den Gerichtsaal. Später jammerte er über seinen schlechten Gesundheitszustand, sprach von Herzproblemen und anderen angegriffenen Organen.

Rüstig genug, um ein kleines Mädchen (9) über Monate hinweg sexuell zu belästigen, war er freilich. Das stand am Ende des Prozesses fest.

„Sie war es doch, die sich an mich herangemacht hat“, behauptete er frech

Jeden Tag, morgens kurz nach 7 Uhr, stand der pädophile Ex-Schausteller am Busbahnhof in Thon. Er wartete auf die kleine Susanne (Name geändert). Das Mädchen hatte sich mit seinem Hund angefreundet. Gemeinsam stiegen sie in den Linienbus 45, Richtung Nordostbahnhof. Sobald sich nur die geringste Möglichkeit ergab, machte sich Gerhard K. an Susanne heran.

Er befummelte sie überall, griff ihr auch unters Kleid und die Unterwäsche. Das Gericht geht von über 50 Einzelfällen aus. Schluss war erst, als sich das Mädchen seiner Mutter anvertraute und die sofort Anzeige erstattete.

Der bereits an Altersdemenz leidende Frührentner landete sofort im Knast. Wundern musste er sich nicht. Knapp ein Jahr vor seiner Festnahme war er schon einmal wegen des sexuellen Missbrauchs eines neunjährigen Mädchens verurteilt worden und stand noch unter Bewährung. Damals hatte er sich an einem Spielplatz an die Kleine herangemacht.

„Ja, es stimmt schon so, wie es in der Anklageschrift steht“, ließ sich Gerhard K. zu Beginn des Prozesses entlocken. Doch als Richter Heydner dann in die Details ging, zog der Rentner ein widerliches Schauspiel ab. „Sie war es doch, die sich an mich herangemacht hat“, behauptete er allen Ernstes. Und sie sei es auch gewesen, die seine Hand in ihren Intimbereich gezogen habe. Schließlich ließ er auch noch wissen, dass ihn das sexuell keineswegs stimuliert habe.

Die Frage des Richters, warum er es dann überhaupt getan hätte, wollte Gerhard K. nicht beantworten. H. Reister

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