Schadenersatz für nutzloses Studium? Lehrerin verklagt Freistaat
München - Es geht um 9.000 Euro an Kosten für ein Studium, das nach Auffassung der Klägerin eigentlich für die Katz war. Denn ihr Ziel, sich durch das Englischstudium für ein Referendariat im Freistaat zu qualifizieren, beruhte auf einem Irrtum.
Die entscheidende Frage: Was wurde Ende April 2014 am Telefon im Gespräch zwischen Pauline K. (43, Name geändert) und einem Sachbearbeiter des Bayerischen Kultusministeriums gesagt und was nicht.
Die Lehrerin wollte damals in Bayern die Zulassung zum Referendariat beantragen, nachdem sie in Baden-Württemberg zwar das erste Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen bestanden, das zweite aber nicht bestanden hatte. Das will sie ihrem Gesprächspartner im Ministerium auch berichtet haben. Der habe dennoch gesagt, sie könne sich mit einem Zweitstudium qualifizieren.
Pauline K. nahm deshalb ein Erweiterungsstudium im Fach Englisch auf, bestand das Examen Ende 2016. Doch als sie drei Monate später den Antrag für den Referendardienst stellte, erklärte man ihr, dass das aufgrund der nicht bestandenen Examen nicht ginge.
Gericht sieht wenig Chance für Klage
Für Pauline K. ein schwerer Schlag. Sie sagt, dass sie das zweite Studium niemals aufgenommen hätte, wenn sie das gewusst hätte. Und fordert Schadenersatz vom Freistaat.
Der betreffende Gesprächspartner im Ministerium sagt aber, dass Pauline G. ihn nicht darauf hingewiesen habe, dass sie das zweite Staatsexamen endgültig nicht bestanden hatte. Das Gegenteil wird schwer nachzuweisen sein. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl gibt der Klage daher keine Chance, empfiehlt die Rücknahme. Doch Pauline K. will die Sache durchfechten.
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