Sanitäter betäubt zwei Frauen - gerade noch Bewährung

Ein Notfallsanitäter fand hilflose Frauen sexuell anziehend - und verabreichte einer Kollegin und seiner Ex-Freundin deshalb Beruhigungsmittel. Er entgeht nur knapp dem Gefängnis.
dpa |
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Der ehemalige Notfallsanitäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Archiv)
Der ehemalige Notfallsanitäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Archiv) © Malin Wunderlich/dpa
München

Das Landgericht München II hat einen ehemaligen Notfallsanitäter zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der seiner Ex-Freundin und eine Kollegin mit Beruhigungsmitteln schachmatt gesetzt hatte. Motiv war demnach, dass der heute 28-Jährige hilflose Frauen sexuell anziehend fand. Das teilte das Gericht nach der Urteilsverkündung mit.

Knapp am Gefängnis vorbei

Damit entging der Angeklagte nur ganz knapp dem Gefängnis - Bewährung gibt es nur für Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahre. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung. Zugunsten des 28-Jährigen wirkte sich aus, dass er mit einer der beiden Frauen eine Schlichtungsvereinbarung geschlossen und sich zu Entschädigung verpflichtet hat. Außerdem liegen die Taten schon lange zurück, und die Richter gehen davon aus, dass keine Wiederholungsgefahr besteht. 

Kollegin während der Arbeit außer Gefecht gesetzt

Seiner Ex-Freundin soll der Mann das Beruhigungsmittel im Jahr 2019 bei einem Trinkspiel verabreicht haben. Laut ihrer Zeugenaussage war der jungen Frau anschließend stundenlang schwindlig, sie war demnach "wie weggetreten". 

Vier Jahre später kam es zu einem ähnlichen Vorfall - während des Dienstes: Laut Urteil verabreichte der Notfallsanitäter einer Kollegin zweimal an einem Abend das gleiche starke Beruhigungsmittel. Auch das zweite Opfer war schwer benommen. "Sein Kick war das Bewusstlose", hatte eine Frau im Zeugenstand ausgesagt. Die Richter werteten die Aussagen beider Frauen als glaubwürdig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Angeklagt war der Mann darüber hinaus auch wegen Vergewaltigung, doch in der Mitteilung des Gerichts war dieser Vorwurf nicht mehr genannt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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