Salzburger Taxler-Boykott
Sonntagmorgen, über die Funkzentrale der Salzburger Taxizentrale wird ein Wagen nach Liefering gerufen, fünf Männer lassen sich von einer Passantin ein Taxi rufen. Der Fahrer trifft kurz darauf ein und nimmt fünf Personen auf, die nach Bad Reichenhall gebracht werden wollen. Wenig später sitzt er in einer deutschen Polizeistation fest – wegen Verdachts auf Schleusung. Es stellte sich heraus, dass die fünf Passagiere Flüchtlinge waren, die für Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis hatten. Mehrere Stunden wurde der Taxifahrer von der deutschen Polizei festgehalten. Für Salzburgs Taxi-Chef Peter Tutschku ist das nicht der erste Fall. Er kündigt Konsequenzen an: „Wir werden unseren Fahrern empfehlen, keine Fahrten mehr nach Bayern durchzuführen.“ Tutschku tobt. „Ich lasse mir meine Fahrer nicht ständig verhaften, nur weil sie ihrem Beruf nachgehen.“
Der Taxifahrer am Sonntag wurde von der Bundespolizei Rosenheim auf der B20 bei Mitterfelden aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei rechtfertigt ihr Vorgehen. „Bei der Kontrolle haben wir festgestellt, dass sich die insgesamt fünf Afghanen und Pakistani nicht ausweisen konnten“, sagt Rainer Scharf von der Bundespolizei Rosenheim. Für den Taxifahrer bedeutete dies, dass der „objektive Tatbestand der Schleusung erfüllt war“, denn er hatte mehrere Ausländer gegen Bezahlung unerlaubt nach Deutschland gebracht. Die Folge: Der Fahrer wird vorläufig festgenommen, „wir mussten einfach abklären, ob sich der objektive Tatbestand erhärtet, wenn er zum Beispiel mehr Geld für die Fahrt verlangt hätte“. Der Anfangsverdacht bestätigt sich nicht, der Taxilenker wird nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Traunstein wieder auf freien Fuß gesetzt. Es erfolgte auch keine Anzeige, erklärt Scharf.
„Laufend haben wir hier Probleme“, klagt der Taxler-Chef
Für den Chef der Salzburger Taxifahrer, Peter Tutschku, stellt sich der Fall anders dar: Der Fahrer sei stundenlang festgehalten worden. „Nur weil die Polizei in Freilassing bei mir angerufen hat, habe ich von dem Fall überhaupt erst erfahren“, so Tutschku. Der Fahrer sollte bis Montagfrüh in Gewahrsam bleiben, weil angeblich kein Staatsanwalt erreichbar war. „Erst als ich den ORF eingeschaltet habe und die sich bei der Bundespolizei informierten, ging plötzlich alles ganz schnell.“ Die Salzburger Taxifahrer überlegen jetzt Konsequenzen aus diesem neuerlichen Fall. „Laufend haben wir hier Probleme, vor einigen Jahren hat ein Oberstaatsanwalt in Traunstein verlangt, wir müssten die Ausweise von Fahrgästen nach Bayern kontrollieren“, erinnert sich Tutschku. „Das lehnen wir strikt ab.“ In einer Dringlichkeitssitzung noch diese Woche will die Taxivereinigung beschließen, dass keine Fahrten nach Bayern mehr angenommen werden. Die gesetzliche Beförderungspflicht für die Taxis der Stadt Salzburg gilt nur für die Stadt selbst, sowie die Umlandgemeinden im Flachgau, nicht aber für das bayerische Grenzgebiet. Tatsächlich aber werden sogar Salzburger Taxis nach Freilassing gerufen, weil es hier besonders in der Nacht offensichtlich zu wenige Fahrzeuge gibt.
Die Taxifahrer wollen keine Ausweise kontrollieren
Die für die Grenzsicherung zuständige Bundespolizei sieht keinen Grund, Taxifahrer von Kontrollen oder von einem Verdacht auszuschließen. „Wenn ein Taxifahrer fünf südländisch aussehende Personen aufnimmt, die nach Deutschland fahren wollen, könnte er schon Verdacht schöpfen und sich zum Beispiel die Ausweise zeigen lassen“, sagt Rainer Scharf. Prinzipiell könne auch ein Taxifahrer ein Schleuser sein. Dass Taxifahrer Ausweise nicht kontrollieren wollen, verstehe er zwar. „Aber wenn ich Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis für das Bundesgebiet nach Deutschland befördere und dann in eine Kontrolle komme, muss ich als Taxilenker den Verdacht und die Überprüfungen in Kauf nehmen.“
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