Rückflug für Amokläufer – Freistaat bleibt auf Kosten sitzen

Ein verurteilter Amokläufer kehrt von einem Ausgang nicht zurück und setzt sich nach Kolumbien ab. Sein Rückflug kommt die Staatskasse nun teuer zu stehen.
dpa |
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Der frühere Amokläufer war im vergangenen Jahr von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr in die Forensische Psychiatrie in Erlangen zurückgekehrt. (Archivbild)
Der frühere Amokläufer war im vergangenen Jahr von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr in die Forensische Psychiatrie in Erlangen zurückgekehrt. (Archivbild) © Daniel Löb/dpa
Ansbach

Der Freistaat Bayern bleibt auf den Kosten für den Rückflug eines nach Kolumbien geflohenen Amokläufers sitzen. Eine Prüfung der Staatsanwaltschaft in Ansbach habe ergeben, dass die Kosten von 195.000 Euro für den Sonderflug bei dem verurteilten Täter nicht geltend gemacht werden könnten, teilte Sprecher Jonas Heinzlmeier mit. Zuvor hatten die "Nürnberger Nachrichten" berichtet. 

Der damals 18-Jährige hatte 2009 neun Mitschüler und einen Lehrer bei einem Amoklauf in einer Schule in Ansbach verletzt. 2010 verurteilte ihn das Landgericht wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft. Zudem wurde die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Am 16. August 2025 kehrte der Mann aber von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr in die Forensische Psychiatrie in Erlangen zurück. Ermittler konnten seine Spur bis nach Kolumbien verfolgen, dort wurde er festgenommen und mit einem Sonderflug zurück nach Deutschland gebracht. 

Eltern wegen Gefangenenbefreiung vor Gericht

Die Kosten dafür muss dieser nun nicht erstatten: Das Landgericht habe in dem Urteil gegen den damals Heranwachsenden davon abgesehen, diesem die Kosten und Auslagen des Verfahrens aufzuerlegen, begründete Heinzlmeier. "Zu den Kosten des Verfahrens gehören auch die Kosten der Vollstreckung" - und damit auch der Flug.

Strafbar hat der Mann sich nicht damit gemacht, als er vom Ausgang nicht zurück in die Klinik gekehrt ist. Anders sieht es bei seinen Eltern aus, die ihm nach Ansicht der Ermittler bei der Flucht halfen. "Den Eltern des Untergebrachten legt die Staatsanwaltschaft Gefangenenbefreiung zur Last", sagte Heinzlmeier. 

Gegen einen Strafbefehl hatten diese Einspruch eingelegt, so dass es nun zum Prozess am Amtsgericht kommt. Ursprünglich sollte dieser Mitte Juni starten. Doch das Amtsgericht hatte den Termin aufgehoben. Ein neuer Termin steht einem Gerichtssprecher zufolge noch nicht fest.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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