Ringertrainer wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Über viele Jahre verging sich ein 52-Jähriger an den Kindern seiner Lebensgefährtinnen. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Aschaffenburg zu mehreren Jahren Gefängnis. Mit seinem Geständnis ersparte er den Opfern erneute Aussagen.
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Der Angeklagte(2.v.l) sitzt in Handschellen neben seinem Anwalt Benjamin Düring (l) im Gerichtssaal. Foto: Nicolas Armer/dpa
dpa Der Angeklagte(2.v.l) sitzt in Handschellen neben seinem Anwalt Benjamin Düring (l) im Gerichtssaal. Foto: Nicolas Armer/dpa

Aschaffenburg (dpa/lby) - Wegen sexuellen Missbrauchs zweier Jungen muss ein ehemaliger Ringertrainer mehrere Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Aschaffenburg verurteilte den 52-Jährigen am Donnerstag wegen einer Vielzahl von Fällen sexuellen Missbrauchs sowie wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder und Videos zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Vier Taten wertete die Kammer als schweren sexuellen Missbrauch.

Der Mann hatte im Prozess gestanden, die zur Tatzeit 12 und 14 Jahre alten Kinder mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm insgesamt 39 Missbrauchsfälle vorgeworfen und eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert. Die Verteidigung sah drei Jahre als angemessen an.

Der Angeklagte hatte die Mütter der Opfer über ein Ringertraining kennengelernt. Als späterer Lebensgefährte der Frauen erschlich er sich so das Vertrauen der Jungen, die bei ihm Sport trieben. Zunächst verging er sich etwa von 2005 an bis 2007 mehrfach an einem damals 14-Jährigen. Einige Übergriffe fanden in einer kleinen Hütte im hessischen Hanau statt, wo er mit einem der Jungen öfter an Wochenenden übernachtete. Von 2012 an missbrauchte der 52-Jährige dann das damals 12-jährige Kind seiner neuen Freundin immer wieder schwer. Einige Taten fotografierte er auch.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schenkte der Mann den Kindern unter anderem DVDs und Computerspiele, für die sie als Gegenleistung sexuelle Handlungen ausführen mussten.

Der Angeklagte habe schwerwiegende Taten begangen, sagte der Vorsitzende Richter. Dabei gehe es nicht darum, dass Gewalt angewendet wurde, sondern dass die Kinder und Jugendlichen ihm anvertraut waren und vom Gesetz besonders geschützt gewesen seien. Zu Gunsten des 52-Jährigen wertete das Gericht, dass durch sein Geständnis den beiden Opfern detaillierte Aussagen zu den Sexualstraftaten im Prozess erspart wurden. Sie berichteten daher lediglich, wie sie die Taten heute seelisch verkraftet haben. Die Missbrauchsfälle flogen auf, nachdem einer der Jugendlichen im vergangenen Jahr mit Erreichen seiner Volljährigkeit Anzeige erstattet hatte.

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