Richter gibt Prozess gegen Promi-Wirt ab
Fritz B. (68) attackierte im „Raubritter“ einen Nürnberger (52) im Streit mit einem Messer. Wenn es vor dem Nürnberger Schwurgericht zum Prozess kommt, wird ihn der Vorsitzende Richter Peter Wörner nicht führen. Denn auch er saß öfters mit Kollegen in diesen Lokalen im Schatten der Burg.
NÜRNBERG Er war fast drei Jahrzehnte ein erfolgreicher Gastronom in der Nürnberger Altstadt. Auch hochrangige Juristen schätzten die gemütlichen Wirtshäuser „Burgwächter“ und „Raubritter“. Jetzt sitzt der der Gaststätten, Fritz B. (68), wegen versuchten Totschlags in U-Haft (AZ berichtete). Er hatte im Streit einen Gast (52) mit einem Austernmesser verletzt. Wenn es vor dem Nürnberger Schwurgericht zum Prozess kommt, wird ihn der Vorsitzende Richter Peter Wörner nicht führen. Denn auch er saß öfters mit Kollegen in diesen Lokalen im Schatten der Burg.
Dann werde er sich selbst als befangen erklären, äußerste Wörner gegenüber Thomas Dolmany, Fritz B.’s Verteidiger. Ein Vorgang, der bei Richtern üblich sei, wenn man den Angeklagten kennt, erklärte Justizpressesprecher Andreas Quentin. Wörner selbst war urlaubsbedingt gestern nicht erreichbar.
Doch der Prozess ist noch in weiter Ferne, Oberstaatsanwalt Walter Knorr will die Anklage demnächst vorlegen. Sechs Monate sitzt der Ex-Wirt bereits in U-Haft – seit dem rätselhaften Vorfall im Oktober 2007. Die Aufhebung des Haftbefehls hatte sein Verteidiger jetzt beim Strafsenat beantragt. Denn für ihn war es Notwehr, was damals passiert war – Freispruch wäre die logische Folge. Doch der Senat fand, dass dies im Prozess geklärt werden müsse.
Darum geht es: Fritz B., der seit längerem im Ruhestand war, hatte an jenem Freitagabend nach einem Stadtbummel mit seiner Frau seine ehemalige Kneipe „Raubritter“ auf einen Absacker besucht. Dabei geriet er in Streit mit Gast Hans S. (52), der an Koprolalie, einer seltenen Verhaltensstörung leidet. Wenn er mit jemandem redet, kommen ihm beleidigende Fäkalausdrücke über die Lippen. Auch an dem Abend. Hat Fritz B. ihn deshalb angegriffen?
„Nein, der andere hat ihn zuerst attackiert“, erklärte sein Anwalt auf Anfrage. „Das ist unstrittig, wir haben Zeugen, dass mein Mandant einen Schlag ins Gesicht bekam.“ Genau auf die Stelle, die von einer frischen Kieferoperation schmerzte. Dolmany: „Dass er so reflexartig das Messer zog, war Notwehr.“
Das Austernmesser mit den kurzen Zacken zum Knacken harter Schalen hinterließ vier blutende Wunden am Bauch des untersetzten Hans S. „Organe wurden nicht verletzt, aber nach der Notoperation lag er vier Wochen im Koma“, so der Anwalt, „weil er die Narkose nicht vertrug.“ Fritz B wiederum, der die Tat gestand, sei niedergeschlagen, habe die ganze Zeit keinen Hofgang gemacht. „Er ist sich selbst ein Rätsel, hatte erstmals im Leben so einen Ausrutscher.“
cis
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