Revision gegen elf Jahre für rückfälligen Sexualstraftäter

Die Verteidigung wendet sich gegen das Urteil aus der vergangenen Woche. Dem Mann drohte danach Sicherungsverwahrung.
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Der geständige Sexualstraftäter war zu elf Jahren Haft verurteilt worden. (Archivbild)
Der geständige Sexualstraftäter war zu elf Jahren Haft verurteilt worden. (Archivbild) © Daniel Löb/dpa
Aschaffenburg

Das Urteil gegen einen rückfälligen Sexualstraftäter in Aschaffenburg beschäftigt erneut die Justiz. Die Verteidigung hat Revision eingelegt, wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilt. Dort war der Mann vergangene Woche zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt worden.

Zudem hatte sich die Kammer vorbehalten, später Sicherungsverwahrung für den Mann anzuordnen. Dies ist nach dem Verbüßen einer Haft möglich, wenn von einem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Der psychiatrische Sachverständige in dem Verfahren hatte das Rückfallrisiko des Angeklagten als sehr hoch eingeschätzt. Er ging davon aus, dass die sexuellen Neigungen des Mannes nicht verschwinden werden.

Der Mann hatte in dem Verfahren gestanden, im vergangenen Jahr einen damals Zwölfjährigen im Raum Aschaffenburg und einen Elfjährigen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht wertete die Übergriffe des Deutschen, der sie in seinem von der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährten Hafturlaub begangen haben soll, als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch.

Zudem wurde der Mann wegen Besitzes und Herstellen von Missbrauchsdarstellungen verurteilt. Er war bereits 2021 vom Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

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