Regeln ab Montag: Corona-Lockerungen in Bayern für Kinos und Theater
München – Während bereits zahlreiche Betriebe aus verschiedensten Zweigen zumindest unter Auflagen wieder öffnen konnten, sah es für Kulturschaffende bislang düster aus. Das ändert sich nun: Ab 15. Juni dürfen Theaterbetriebe, Kinos und Konzertsäle wieder öffnen – allerdings gelten auch hier gewisse Auflagen.
Corona-Lockerungen für Kino und Theater: Ist eine Gesichtsmaske Pflicht?
So ist auch im Kino und Theater das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Hier sind die Regeln sogar noch etwas strenger als etwa in Restaurants: Im Kino und Theater muss die Gesichtsmaske nicht nur während des Betretens und Verlassens der Einrichtung sowie in Sanitäranlagen getragen werden, sondern auch während der Vor- bzw. Aufführung.
Welche Abstandsregeln gelten in Kinos und Theatern?
Während sich in geschlossenen Räumen maximal 50 Zuschauer aufhalten dürfen, sind bei Freilichtbühnen bis zu 100 Zuschauer erlaubt. Ehepaare und Familien dürfen zusammen sitzen, ansonsten müssen zwischen den Besuchern Sitzplätze freigehalten werden.
Darf die Gastronomie im Kino und Theater öffnen?
Bars und Cafés in Theatern müssen geschlossen bleiben bzw. auf den ausschließlichen Verkauf von Getränken in geschlossenen Flaschen ausweichen. In Kinos hingegen dürfen Snacks, Süßwaren und Getränke verkauft werden.
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