Rechte Parolen nach AfD-Parteitag - Prozess beginnt stockend

Nach einem AfD-Parteitag im Jahr 2024 sollen Männer rechtsgerichtete Parolen gegrölt haben - einer hat nach Überzeugung der Ermittler den Hitlergruß gezeigt. Jetzt stehen sie vor Gericht.
von  dpa
Im Umfeld eines AfD-Parteitages in Greding war es zu möglichen rechtsgerichteten Straftaten gekommen - sechs Männer stehen deswegen in Schwabach vor Gericht. (Symbolbild)
Im Umfeld eines AfD-Parteitages in Greding war es zu möglichen rechtsgerichteten Straftaten gekommen - sechs Männer stehen deswegen in Schwabach vor Gericht. (Symbolbild) © Daniel Karmann/dpa

Der Prozess gegen sechs junge Männer, die nach dem Besuch eines AfD-Parteitages 2024 in Greding rassistische Parolen gegrölt haben sollen, hat vor dem Jugendrichter des Amtsgerichtes Schwabach stockend begonnen. Die Verteidiger der sechs Angeklagten überschütteten das Gericht mit Anträgen, deren Behandlung eine stundenlange Verzögerung des Verfahrens zur Folge hatten. 

Bei den Verteidigern handelt es sich vor allem um Juristen, die bereits in der Vergangenheit Mandanten aus der rechtsradikalen Szene verteidigt hatten und zum Teil selbst in der rechten Szene aktiv gewesen waren. 

Das Verfahren gegen einen der Angeklagten wurde abgetrennt, weil dessen psychischer Zustand zunächst gutachterlich geklärt werden muss. 

Liedtext umgedichtet

Die Angeklagten sollen sich nach dem Besuch des AfD-Landesparteitags 2024 im mittelfränkischen Greding in eine Diskothek danebenbenommen haben. Einer der Männer hatte nach Überzeugung der Strafverfolgungsbehörden in einer Diskothek am späten Abend nach dem Parteitag den Hitlergruß gezeigt. Fünf weitere hätten das in rechtsradikalen Kreisen inzwischen beliebte Lied des Sängers Gigi D'Agostino, "L'Amour Toujours" in umgedichteter Version mit dem Refrain "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" gesungen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Strafbefehle mit Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro an die Beschuldigten versandt - diese wurden jedoch nicht akzeptiert. Ein Verteidiger betonte etwa, sein zum Tatzeitpunkt gerade 19-jähriger Mandant sei möglicherweise einer Gruppendynamik erlegen, das Lied sei möglicherweise in "Partylaune" gesungen worden, unter Umständen sei Alkohol im Spiel gewesen.

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