Rauchende Gäste: Wirt muss zahlen
Er ließ seine Kundschaft qualmen und muss nun dafür zahlen: In Passau verurteilte das Amtsgericht einen Wirt wegen Missachtung des Rauchverbots.
Passau – Ein Wirt aus Passau muss für die Missachtung des Rauchverbots zahlen. Das Amtsgericht Passau verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro.
Wie Gerichtsdirektor Joachim Peuker mitteilte, soll der Wirt soll seinen Gästen wiederholt erlaubt haben, nach 23.00 Uhr in seinem Lokal zu rauchen. In zwei Fällen rückte die Polizei an. Die Stadt verhängte jeweils Bußgeldbescheide in Höhe von 250 und 400 Euro.
Mit seinem Einspruch scheiterte der Wirt zwar, das Gericht verringerte die Gesamtsumme jedoch: „Der Wirt hatte sich seitdem an das Gesetz gehalten“, sagte Peuker. Das Rauchverbot in der Gastronomie gilt in Bayern seit August 2010.
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