Raubmord in Herrsching: Verteidigung legt Revision ein

Ein Rentner wird in seinem Haus in Herrsching mit mindestens 13 Messerstichen ermordet. Das Urteil des Gerichts ist eindeutig. Doch die Verteidigung will es nicht akzeptieren.
dpa |
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Ein 74-Jähriger wurde 2024 in seinem Haus in Herrsching getötet. (Archivbild)
Ein 74-Jähriger wurde 2024 in seinem Haus in Herrsching getötet. (Archivbild) © Vifogra / Haubner/vifogra/dpa
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Herrsching/München

Nach dem brutalen Tod eines Rentners in Herrsching am Ammersee hat die Verteidigung des Verurteilten Revision eingelegt. Das Urteil, das für den 23-Jährigen lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vorsah, ist somit noch nicht rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts München II der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Würde es in dieser Form rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis nahezu ausgeschlossen.

Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Totschlag plädiert, die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Große Strafkammer ihrerseits sah es als erwiesen an, dass der Serbe den 74-Jährigen im Juli 2024 in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen ermordet hatte, um an Geld zu kommen. Neben Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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