Raubmord in Herrsching: Verteidigung legt Revision ein

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Nach dem brutalen Tod eines Rentners in Herrsching am Ammersee hat die Verteidigung des Verurteilten Revision eingelegt. Das Urteil, das für den 23-Jährigen lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vorsah, ist somit noch nicht rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts München II der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Würde es in dieser Form rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung nach 15 Jahren im Gefängnis nahezu ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte in dem Prozess auf Totschlag plädiert, die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Große Strafkammer ihrerseits sah es als erwiesen an, dass der Serbe den 74-Jährigen im Juli 2024 in dessen Wohnhaus mit mindestens 13 Messerstichen ermordet hatte, um an Geld zu kommen. Neben Habgier sah die Kammer die sogenannte Ermöglichungsabsicht als Mordmerkmal erfüllt. Diese liegt vor, wenn jemand sein Opfer tötet, weil er glaubt, auf diese Weise eine andere Straftat schneller oder leichter begehen zu können.
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