Raser gefährden ihren Versicherungsschutz

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied: Wer deutlich schneller fährt als 130 km/h, haftet selbst
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Wer die 130er-Marke knackt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
dapd Wer die 130er-Marke knackt, riskiert seinen Versicherungsschutz.

NÜRNBERG Raser gefährden ihren Versicherungsschutz! Dies zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Aktenzeichen: OLG Nürnberg 13 U 712/10). Wer auf der Autobahn deutlich schneller als mit Tempo 130 unterwegs ist, haftet bei einem Unfall demnach selbst dann, wenn den Unfallbeteiligten ein erhebliches Verschulden am Zustandekommen einer Kollision trifft.

In dem Fall war ein Autofahrer auf die Autobahn gefahren und sofort danach auf die linke Fahrspur gewechselt. Dabei kollidierte er mit einem von hinten kommenden Fahrzeug, das mit mindestens 160 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Der Unfallverursacher räumte zwar ein, dass er durch den Spurwechsel am Unfall Schuld sei. Dennoch treffe den Auffahrenden wohl eine Mitschuld, weil dieser zu schnell unterwegs gewesen war.

Die Richter sahen den Auffahrenden ebenfalls in der Schuld und gingen dabei von einer so genannten Haftung aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs aus. Damit musste der Mann einen Teil der Unfallkosten aus eigener Tasche zahlen, obwohl ein anderer den Unfall verursacht hatte.

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