Angeklagter räumt Mord an 40-jähriger THW-Kollegin ein

Eine 40-Jährige aus Coburg musste sterben, weil sich ein Mann von ihr zurückgewiesen und herabgesetzt fühlte. Mit einem Kabel erwürgte er sie und verging sich anschließend sexuell an ihrer Leiche. Dies räumte ein ehemaliger Helfer des Technischen Hilfswerks (THW) zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Coburg ein.
Er habe ein gutes und freundschaftliches Verhältnis zu der 40-Jährigen gehabt, erklärte der Mann über seinen Verteidiger. Beide waren als Helfer beim THW tätig und hatten gemeinsam die Grundausbildung absolviert. Er habe sich auch mehr vorstellen können, doch einen Annäherungsversuch des verheirateten Mannes soll die aus Rheinland-Pfalz stammende Frau abgewiesen haben.
Die 40-Jährige soll ihn zurückgewiesen haben
Der Angeklagte selbst beschrieb sich vor Gericht als Außenseiter, der nur schwer Anschluss finde und immer wieder ausgegrenzt worden sei. Nach einem Hauptschulabschluss hatte er eine Ausbildung abgebrochen und hangelte sich dann von Job zu Job. Die Beziehung zu seiner Ehefrau soll seit Längerem gelitten haben. Eine sexuelle Beziehung habe er zu ihr seit mehreren Jahren nicht mehr gehabt. Den Großteil seiner Freizeit verbrachte der Mann beim THW.
Dort habe er Bestätigung und Sinn gefunden - und die 40-Jährige kennengelernt. Sie freundeten sich an, doch einen Annäherungsversuch wies die Frau – eine promovierte Chemikerin – zurück. In einer Erklärung seines Anwalts warf der Angeklagte ihr vor, sich abfällig über ihn als Außenseiter und sein Aussehen geäußert zu haben. Deshalb habe er beschlossen, sie zu töten.
An Leiche sexuell vergangen
Am 30. November 2024 verabredete sich der Mann laut Anklage mit der Frau zum Essen, holte sie von zu Hause ab und gab dann an, er müsse bei sich noch die "Caro" einsammeln. Eine fiktive Freundin, die er erfunden habe, um die 40-Jährige "aus der Reserve zu locken", wie er vor Gericht sagte.
In seiner Wohnung habe ihn die 40-Jährige wegen des verwahrlosten Zustands seiner Wohnung verhöhnt, es sei zum Streit gekommen. Er habe zu einem bereitgelegten Kabel gegriffen und die Frau damit erwürgt. Als er die Leiche in ein Abstellzimmer bringen wollte, habe ihn der Körper erregt und er sich deshalb an der Leiche sexuell vergangen. Dies sei nicht geplant gewesen, erklärte der Verteidiger des Mannes. Das habe sich aus der Situation heraus ergeben. Der Angeklagte bitte für die Tat um Vergebung.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter nur mit Lippenbekenntnissen
Die Staatsanwaltschaft nimmt dem Angeklagten diese Version der Tat nicht ab. Der Mann habe bislang bei jeder Befragung andere Angaben gemacht und nur das zugegeben, was die Ermittlungen bereits ergeben hätten, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe bei Vernehmungen angegeben, reinen Tisch machen zu wollen, doch liefere nur Lippenbekenntnisse. Zudem nutze er seine Äußerungen, um das Ansehen der Getöteten zu beschmutzen.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann gegenüber der 40-Jährigen wiederholt Annäherungsversuche gestartet hat – und stets zurückgewiesen wurde. Sie wirft ihm Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Störung der Totenruhe vor.
Frau galt zunächst als vermisst
Durch seinen Verteidiger räumte der Angeklagte ein, die Leiche der Frau zunächst in einer Abstellkammer seiner Wohnung aufbewahrt zu haben. Später habe er sie in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt, wo die Leiche schließlich von der Polizei gefunden wurde. Die 40-Jährige war zuvor als vermisst gemeldet worden. Mehrere Tage hatte die Polizei mit größerem Aufwand nach ihr gesucht.
Ein Sachverständiger hält den Angeklagten laut einem Gutachten für voll schuldfähig. Ein Urteil könnte am 19. September verkündet werden.